2 unter 2

Forum 2 unter 2

Wie viel Elterngeld beim 2.Kind

Thema: Wie viel Elterngeld beim 2.Kind

Habe mal ne Frage. ..und zwar hab ich vor der Geburt meines ersten Sohnes vollzeit gearbeitet. Er ist am 17.11.2012 geboren.Für ihn habe ich 680 euro Elterngeld erhalten. Im Oktober 2013 kam mein zweiter Sohn zur Welt und ich habe für ihn nur 375 Euro Elterngeld erhalten.Hat es so seine Richtigkeit oder kann es sein das sie sich bei der Berechnung vertan haben.Muss dabei sagen das mein Arbeitsverhältnis im März 2013 gekündigt wurde.Danke für die Antworten.lg Marina

von Marina1986 am 16.09.2014, 21:27


Antwort auf Beitrag von Marina1986

Hallo, für die Berechnung des Elterngeldes werden ja die Einkünfte aus den 12 Monaten zuvor herangezogen, da du da nicht gearbeitet hast, bekommst du nur den Sockelbetrag von 300 € + 75 € Geschwisterbonus. Das sollte demnach also passen. Lg Khadi

von khadi am 17.09.2014, 08:16


Antwort auf Beitrag von khadi

Danke für die Antwort :) habe nur gedacht das es falsch ist da ich ja in den 12 Monaten zuvor noch Elterngeld für meinen ersten Sohn erhalten jabe und ich meine mal gelesen zu haben das die Monate in denen man Elterngeld erhaltene hat aussen vor lässt. ..

von Marina1986 am 17.09.2014, 09:20


Antwort auf Beitrag von Marina1986

Bei mir ist es so, dass ich in 10/2012 und in 04/2014 Kinder bekommen habe. Da ich zwischendrin Elternzeit hatte bis 10/2013, wurde als Berechnhngsgrundlage die Monate vor dem Mutterschutz 2012 sowie 11/2013 - 02/2014 genommen. Somit ist dein Ansatz richtig und ich würde mich schnellstmöglich mit der Elterngeldstelle in Verbindung setzen.

von Brinchen1985 am 17.09.2014, 13:26


Antwort auf Beitrag von Marina1986

Huhu! Was hat die Elterngeldstelle gesagt? Die Kinder haben ja nur 11 Monate Unterschied, meiner Meinung nach müsstest du das gleiche Geld erhalten plus 10% Geschwisterbonus!!!! Und denk daran Betreuungsgeld zu beantragen! LG Iris

von icki am 18.09.2014, 06:36


Antwort auf Beitrag von icki

Sie haben gesagt die schauen sich das ganze nochmal an und ich bekomme in 3 -4 Wochen Bescheid. Ich bin ja echt gespannt was dabei raus kommt.Ich vermute das ich nur 375 euro bekomme weil ich ab März 2013 keinen Arbeitgeber mehr hatte...oder???

von Marina1986 am 18.09.2014, 09:54


Antwort auf Beitrag von Marina1986

Wir haben eine ähnliche Situation. Unsere beiden sind 14 Monate auseinander und mir wurde telefonisch von der Elterngeldstelle schon gesagt das in der Berechnung der August als "leermonat" zählt und für die restlichen 11Monate mein Gehalt von vor dem Mutterschutz der Großen genommen wird. Mein Vertrag lief Ende Juni während der Elternzeit aus. Ich bin mal gespannt wie der Bescheid aussieht wenn er kommt.

von laluna77 am 18.09.2014, 13:00


Antwort auf Beitrag von laluna77

Dann haben wir ja was gemeinsam :-) ist es denn relevant ob man noch im festen Arbeitsverhältnis steht? ! Sag mal bescheid wie es bei dir ausgegangen ist und danle für deine Antwort

von Marina1986 am 18.09.2014, 13:51


Antwort auf Beitrag von Marina1986

Hallo ihr Lieben, ich fahre zur Zeit im FebruarBus mit und hatte die gleiche Frage da unsere Tochter aus September 2013 ist. Elternzeit habe ich 2 Jahre eingereicht und Elterngeld bis Anfang September bekommen. Da ich auf der Seite unserer Stadtverwaltung auch gelesen habe das die Monate in denen man Elternzeit hat aber kein Elterngeld mehr erhält mit nur 300Euro +Geschwisterbonus fürs zweite Elterngeld angerechnet werden ich aber im Vorfeld anderes gehört habe, habe ich gestern beim Servicetelefon des Bundesministerium für Familie angerufen! Sehr freundlich und sehr kompetent!! Mir wurde da die Auskunft erteilt das ich, da ich ab jetzt bis zum neuen Mutterschutz in Elternteilzeit arbeite, 2 Monate Einkommen zwischen den Kindern + 10 Monate Einkommen von vor der ersten SS durch 12 und davon 65 bzw.67% Elterngeld erhalte. zuzüglich den Geschwisterbonus. Das war schon mal erleichternd! Verwundert war ich nur etwas da ich ja den halben September und halben Dezember auch arbeite, aber mir wurde erkläre das nur volle Einkommensmonate für die Berechnung in Betracht gezogen werden. Falls du in der Zeit auch die Steuerklasse gewechselt haben solltest, wird die Steuerklasse die in den meisten Monaten vorlag verwendet, denn auch die wird fürs Elterngeld berücksichtigt. Demnach müsstest du das Gleiche bekommen wie bei denem ersten Kind + 10% Geschwisterbonus und wie auch schon von der Vorrednerin erwähnt Betreuungsgeld beantragen für Nummer 1 wenn es nicht im Kindergarten ist! Ich wurde nur darauf hingewiesen das ich noch einmal bei meiner zuständigen Elterngeldstelle nachfragen soll ob ich alle Einkommensnachweise nocheinmal einsenden muss oder die im Aktenzeichen gespeichert sind und bei Unstimmigkeiten immer so schnell wie möglich nachfragen da auch Ansprüche auf Elterngeld durchaus verfallen können wenn man die zu spät stellt. Beim Kindergeld ist das nämlich anders hier hat man auch noch nach Jahren Anspruch auf nicht gezahlte Beiträge. Gruß

von Bauchtaxi1315 am 19.09.2014, 14:26