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Bis wann muß ich das dritte Jahr anmelden ?

Thema: Bis wann muß ich das dritte Jahr anmelden ?

Im August 2005 sind jetzt die zwei Jahre Erziehungszeit für unsere Große rum. Bis wann muß ich das dritte Jahr anmelden ? Und wie muß ich das denn jetzt formulieren, wenn im September 2004 die Kleine geboren wurde- für die hatte ich auch nach der Geburt auch zwei Jahre Erziehungszeit dem Chef mitgeteilt. S.O.S. @Nina3Jungs !!!

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 22:04


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Hallo, Nina schrieb ja was von Mehrlingsforum, da habe ich mal nachgesehen und was gefunden, vielleicht kannst du ja was damit anfangen: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/einlegblatt-berzgg-aenderungen.pdf @Nina, danke für den Tip. Gruß Güncem

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 23:00


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Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 23:43


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etwas vom good will des Arbeitgebers abhängig :-/ Rein rechtlich musst Du glaub ich bis 6 Wochen nach der Geburt Bescheid sagen, wie viel Erziehungszeit Du nimmst.Andererseits hat sich bei Dir ja durch Nr. 2 die Situation verändert und das sollte eigentlich im Zweifel als Begründung für eien Änderung reichen.

Mitglied inaktiv - 15.03.2005, 23:42


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Hallo Nina, wollte mich noch mal bei dir für deine hilfe bedanken hast mir sehr geholfen. Habe nun heute mit meinem Chef gesprochen, und der war einverstanden das ich noch mal die 2 Jahre anhänge. Ich muß nur noch die tage ein schreiben an die Personalabteilung schreiben, das ich die 2 Jahre haben möchte. Danke dir noch mal Gruß Güncem

Mitglied inaktiv - 16.03.2005, 14:27


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Mitglied inaktiv - 16.03.2005, 19:36