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Geschrieben von Daria1987 am 12.05.2010, 21:51 Uhr

Mutterschafts und Elterngeldfragen

Hallo ihr Lieben!

Meine zwei Kinder werden 15 Monate auseinander sein.
Habt ihr Mutterschaftsgeld von eurer Krankenkasse bekommen?

Zum Elterngeldantrag... Ich habe vor meinem Sohn Vollzeit gearbeitet. Wir da noch was von Angerechnet jetzt beim zweiten Kind?
Was musstet ihr noch zusätzlich zum Antrag abgeben? Lohn und Gehaltsabrechnungen? Oder den Elterngeldbescheid vom "grossen" Kind?
Wollte den Antrag wenigstens ansatzweise ausgefüllt haben, das wir jetzt auch noch Umziehen usw.

Vielen Dank!!! Lg

 
6 Antworten:

Re: Mutterschafts und Elterngeldfragen

Antwort von MaMo0408 am 13.05.2010, 22:48 Uhr

Mutterschaftsgeld bekommst du aber halt nur den Teil der Krankenkasse und nicht noch den Arbeitgeberzuschuß. Aber den Krankenkassenteil bekommst du nur, wenn du in Elternzeit bist, und dein Vertrag noch besteht.

Meine beiden Kinder sind 18 Monate auseinander. Beim 1. hatte ich 12 Monate Elterngeld. Habe dann bei der Elterngeldstelle angerufen und gefragt ob ich jetzt nur den Mindestsatz bekomme, oder wie das dann läuft. Da hat sie gesagt ich soll das andere ankreuzen und dann würden sie sich eh meine Akte raussuchen und ausrechnen, was für mich besser ist. Würde mal bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen. Wenn du den alten Bescheid noch hast, hast du da auch direkt einen Ansprechpartner. Bei mir wurde dann übrigens noch was mit angerechnet, so dass ich fast so viel wie beim 1. hatte!

Viele Grüße



Re: Mutterschafts und Elterngeldfragen

Antwort von Jette73 am 14.05.2010, 10:56 Uhr

hast du zwischendrin gearbeitet?



Re: Mutterschafts und Elterngeldfragen

Antwort von Daria1987 am 14.05.2010, 12:57 Uhr

Mein Vertrag war Befristet und ist 12/09 ausgelaufen. Habe zwischndrin nicht mehr gearbeitet.

Danke schon mal!



Re: Mutterschafts und Elterngeldfragen

Antwort von Jette73 am 14.05.2010, 13:37 Uhr

oh, dann weiß ich´s nicht, hatte zwischendrin gearbeitet (16 mon. unterschied)...



Re: Mutterschafts und Elterngeldfragen

Antwort von melsk am 14.05.2010, 20:40 Uhr

Hallo, meine ersten beiden sind auch 15 Monate auseinander. Für das Elterngeld zählt das Einkommen der letzten zwölf Monate abzüglich der Zeiten, in denen Du Eltermgeld bekommen hast und der Mutterschutzzeit. Angerechnet werden dann die Monate vor dem ersten Kind. Bei dem Abstand heisst das, dass Du fast das gleiche bekommst wie beim ersten Kind + zehn Prozent Geschwisterbonus. Im Elterngeldantrag habe ich einfach auf das erste Kind verwiesen, die Gehaltsnachweise liegen ja da schon vor. Die Krankenkasse zahlt kein Mutterschaftsgeld, wenn kein Arbeitsvertrag mehr besteht, es gibt aber Elterngeld ab Geburt. Übrigens musst Du Dich doch eh selber versichern bzw. beim Ehemann mitversichern, wenn Du keinen Arbeitsvertrag mehr hast, oder?
Alles Gute! 15 Monate ist ein klasse Abstand. Meine beiden Jungs sind jetzt 22 und 37 Monate und ein tolles Team.
Schöne Grüße,
melsk



Re: Mutterschafts und Elterngeldfragen

Antwort von Lotte08 am 16.05.2010, 10:59 Uhr

Hi,
ja habe ich. Meine sind 13 1/2 Monate auseinander.

Das Elterngeld wird aber mit Lst-Klasse 5 berechnet. Wunder dich also nicht, wenn es weniger gibt.

Lg
Lotte



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