Hallo!
Es geht um folgendes: Mein Sohn ist 9 Monate alt,ich fange im Februar wieder an zu arbeiten.Wenn ich nun ss werden würde (also in der Elternzeit),wie würde dann beim nächsten Kind der Elterngeldbetrag bemessen werden?Wird dann das Jahr vor der Geburt meines Sohnes angerechnet oder drohen mir Abzüge oder evtl. Mindestsatz?
Danke!
von
Olis Mama
am 15.11.2013, 18:56
Die elternzeit ,wenn diese nicht gesplittet wurde wird nicht mitgerechnet .
Sprich die letzten 12 Monate in denen du gearbeitet hast werden als Bemessungsgrundlage berechnet..... Also wenn du jetzt ss wirst hast du et im August? Sprich Berechnung Februar -Mutterschutz (Juli?) sind 5 Monate + 7 Monate von der zeit bevor du dn ersten muschu angetreten bist.....
von
matz
am 15.11.2013, 21:44
Hallo!
Dankeschön für die Erklärung!Eigentlich haben wir erst nächstes Jahr ein Geschwisterchen geplant,auch weil ich einen KS hatte.Aber momentan ist mir so danach,wenns halt passiert,dann passierts.Nur haben wir ein Haus und können es uns finanziell nicht leisten,wenn das Elterngeld viel weniger ausfallen täte.Dem wäre ja dann aber nicht so .
LG
von
Olis Mama
am 16.11.2013, 11:18
für die Zeit, in der das Große Kind unter 3 Jahre alt ist. :)
LG
von
HeiHei
am 16.11.2013, 12:04
Aber höchstens 75€ geschwisterbonus
von
matz
am 16.11.2013, 12:29
s. Broschüre des Bundesministeriums für Familie "Elterngeld und Elternzeit" Seite 16.
LG
von
HeiHei
am 16.11.2013, 19:11