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Erneute Ss udn noch in Elternzeit, Frage hab

Thema: Erneute Ss udn noch in Elternzeit, Frage hab

Hallo, ich hatte mir bei meinem 1. Sohn 2 Jahre Elternzeit genommen, die nächstes Jahr im März ablaufen, wir wollen aber dieses Jahr für das 2. Kind üben. Das Elterngeld bekam ich nur im ersten Jahr, da ich es nicht strecken wollte. Weiß jemand wie das geregelt ist vom Geld her bzw. was für Gelder einem zustehen wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird? Ich darf während der Ss nicht arbeiten wegen meinem Job. Danke euch

von nicci1986 am 18.07.2012, 18:23


Antwort auf Beitrag von nicci1986

Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor & 8 Wochen nach der Geburt von der Krankenkasse. (13€ pro Tag) Ansonsten eben wieder das Elterngeld, da kommt es drauf an wie schnell die Kinder hintereinander gekommen sind. Der Große kam im Feb2011 & der Kurze im Mai2012 ich habe als Grundlage des Elterngeld fast soviel wie beim Großen und eben noch zusätzlich die 75€ Geschwisterbonus :)

von Hailie am 18.07.2012, 18:37


Antwort auf Beitrag von nicci1986

Hallo, hatte eine ähnliche Situation.Es hat eine Weile gedauert, bis ich es heraus gefunden habe. Also:Das Elterngeld wird aus den letzten zwölf Einkommen berechnet in denen KEIN Elterngeld oder Mutterschutzgeld bezogen wird. Was bei dem Abstand deiner Kinder bedeuten würde, dass du wahrscheinlich nur die 300 Euro und 75 Euro für deinen Sohn unter 3 Jahren bekommst. Allerdings nur genau solange er dann auch wirklich noch unter drei Jahren ist.

von JonaMag am 21.07.2012, 22:53