Geschrieben von Maimami2007 am 12.03.2008, 14:32 Uhr |
Elternzeitverlängerung
Hallo,
ich leider noch mal wegen Elternzeitverlängerung. Unsere Personalabteilung hat echt auch keinen Plan. Gibt es hier jemanden, der für sein erstes Kind zwei Jahre Elternzeit beantragt hat und in seiner Elternzeit das zweite Kind bekommen hat und für dieses auch wieder Elternzeit beantragt hat? Wäre lieb wenn Ihr Euch bei mir mal melden würdet. Addy ist hinterlegt.
Liebe Grüße und lieben Dank
Re: Elternzeitverlängerung
Antwort von ..marion.. am 12.03.2008, 20:24 Uhr
Wird das zweite Kind noch während der Eltrnzeit mit dem Erstgeborenenen zur Welt kommen ( so wies ja auch bei dir sein wird), werden leider die restlichen Monate der ersten Elternzeit auf die zweite angerechnet.
Beispiel an mir:
Juli/05 Geburt 1.Kind. 3 Jahre Erziehungsurlaub genommen
Dez/07 Geburt 2.Kind, auch 3 Jahre genommen.
Ins. endet meine Elternzeit im Dezember 2010
Re: Elternzeitverlängerung
Antwort von biazu am 12.03.2008, 23:44 Uhr
Hallo,
kann das nur bestätigen. Ich bekomme jetzt in meiner Elternzeit mein drittes Kind.
Der erste kam Juni 2003, meine Maus Februar 2005, ich hätte quasi jetzt im Februar wieder anfangen müssen zu arbeiten, war aber mit Nr. 3 schon wieder im Mutterschutz (ganz knapp).
Hoff ja das ich bald schmusen darf (40+5!!!!!!).
LG Bianca
Re: Elternzeitverlängerung
Antwort von Schnecke2007 am 13.03.2008, 12:41 Uhr
Hallo,
unser Sohn wurde im Mai 2007 geboren, habe dann 3 Jahre Elternzeit genommen, enden also 2010.
Nun bin ich in der 11 Woche schwanger und ET ist im Oktober.
So wir mein AG es sagte, sei es so, das dann ab der Geburt des zweiten Kindes, die Elternzeit des ersten erlischt (?), müsste dann also wieder neue 3 Jahre nehmen und somit 2011 wieder arbeiten!!!
Wollt da aber nochmal genau nachfragen, da einem ja eigentlich pro Kind 3 Jahre zustehen oder??
Lg Yvonne
@Schnecke2007
Antwort von Maimami2007 am 13.03.2008, 13:14 Uhr
Hallo,
so habe ich es nämlich auch verstanden. Sprich das man sich die Jahre die "verfallen" würden mit Genehmigung des AG "aufheben" kann.
LG
Re: @Schnecke2007
Antwort von goerlie am 13.03.2008, 13:40 Uhr
So ist das bei mir leider auch, meine Kleine wurde im Juli 2008 geboren und somit steht mir noch Elternzeit bis Juli 2011 zu. Der Rest von meiner Großen geb.am 10.01.06 ist hinfällig.
LG Goerlie
Re: bin da anders informiert!
Antwort von Rosinchen78 am 14.03.2008, 13:19 Uhr
Hallo,
ich habe für meine erste Tochter 2 Jahre Elternzeit beantragt. Geburt April 2007, also Elternzeit bis April 2009. Das 3. Jahr hab ich flexibel gelassen.
Bekomme nun im Aug. 2008 unser 2. Baby. Laut meiner Personalabteilung fängt die Elternzeit fürs zweite Kind erst NACH Ablauf der 2 Jahre vom ersten Kind an!
Personalmensch sagte mir, dass Elternzeit NICHT verfällt, weil es ein ANSPRUCH ist, den man auf jeden Fall wahrnehmen kann.
Werde mich aber am besten auch nochmal erkundigen... bei einem anderen Sachbearbeiter in der Pers.abteilung. Aber kann doch net sein,d ass der mir falsche Auskunft gab?!?!
LG Rosinchen
@ Rosinchen78
Antwort von Maimami2007 am 14.03.2008, 19:10 Uhr
Hallo,
genau deswegen bin ich auch verwirrt, weil jeder etwas anders sagt. Bin mal gespannt, wenn ich was Neues herausbekomme, gebe ich bescheid.
LG
Re: @ Rosinchen78
Antwort von hummelchen74 am 15.03.2008, 20:39 Uhr
Genau so hab ich das auch in Erinnerung! Ich hab mein zweites schon und ich war der Meinung und ich hab das auch irgendwo gelesen, das ich die Elternzeit der kleinen an die Elternzeit der großen hängen kann und nichts verfällt. Ich muss es nur 7 Wochen vorher beantragen !?!?!?
Wär ja super wenn wirs mal genau wüssten ;-)
also nochmals erkundigen
lg Tanja
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von Maimami2007 04.03.2008
Stichwort: Elternzeitverlängerung