Geschrieben von Babsera am 02.02.2011, 14:42 Uhr |
Elternzeit wenn geringer Abstand
Hallo,
ich habe einmal eine Frage, vielleicht weiß das ja einer von euch.
Bei Geburt meiner Tochter habe ich 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Nach 1 1/2 Jahren ist ihr Bruder zur Welt gekommen. Habe dann wieder 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt.
Nun hab ich ja von der Großen quasi "nur" 1 1/2 Jahre genutzt. Ich habe irgendwo gehört das man die restlichen 1 3/4 (nicht genutzten) Jahre so zusagen nach den 3 Jahren vom 2. Kind anhängen kann.
Mein Arbeitgeber sagt davon weiß er nix und geht net.
Weiß einer von euch da was?? Oder vielleicht wo ich darüber etwas finde oder wer da Ansprechpartner für so was is??
Vielen Dank schon einmal.
Re: Elternzeit wenn geringer Abstand
Antwort von ManuelaKE am 02.02.2011, 19:40 Uhr
Hallo,
also bei mir ist es so, dass meine 1. 1,5 Jahre alt ist und mein Sohn jetzt 9 Wochen. Ich habe bei meiner Tochter 3 Jahre Erziehungurlaub beantragt. Nun habe ich nach den 3 Jahren die Möglichkeit bis zu 3 Jahre von meinem Sohn zu nehmen. Du nimmst also zuerst die Elternzeit des 1. Kindes voll in Anspruch und dann die Zeit des 2. Kindes. Das einzige Problem ist, dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Dies kann er aber nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ich hoffe, es ist verständlich geschrieben und ich konnte weiterhelfen. Mein Arbeitgeber hat dies so akzeptiert und ich muss somit erst 2015 wieder zum Arbeiten.
Re: Elternzeit wenn geringer Abstand
Antwort von Babsera am 02.02.2011, 20:52 Uhr
Hätte ich dann aber mit der festgelegten Elternzeit für meinen Sohn (2.Kind) warten müssen bis die Elternzeit des 1. Kindes rum ist? Hab ja gleich nach der Geburt gesagt das ich 3 Jahre nehme...
Re: Elternzeit wenn geringer Abstand
Antwort von ManuelaKE am 03.02.2011, 7:14 Uhr
Bei mir war es so, dass ich direkt nach der Geburt meines 2. Kindes auf dem Antrag (ist bei meinem Arbeitgeber so notwendig) die Endzeit meiner Elternzeit angeben musste bei mir (Wunsch) März 2015. Ich nehme nicht genau nochmal 3 Jahre sondern etwas weniger. Auf dem Beleg war dann vermerkt, von wann bis wann die Elternzeit Kind 1 war und dann eben direkt im Anschluss die Elternzeit von Kind 2. Es gab aber über dieses Thema mal einen Newsletter von Rund ums Baby, ist allerdings schon recht lange her.
Re: Elternzeit wenn geringer Abstand
Antwort von Martinali am 04.02.2011, 13:55 Uhr
also soweit ich weiß kann man sich ein Jahr pro kind "aufbewahren".
meine sind auch 1,5 jahre auseinander. ich hab bei nr. 1 2 jahre beantragt, bei nr. 2 auch. den rest kann ich dann hinten dranhängen. so verfällt mir "nur" ein halbes jahr
Re: Elternzeit wenn geringer Abstand
Antwort von chamalu am 04.02.2011, 16:07 Uhr
Hi,
ich schleich mich mal rein.
Es stimmt, man darf maximal zwölf Monate Elternzeit vom ersten Kind mitnehmen.
Die Elternzeit für das zweite läuft nach dessen Geburt sofort los, und man kann maximal zwölf Monate dann heranhängen (da kann der Arbeitgeber auch nicht widersprechen), wenn man das Jahr erst im Laue der ersten acht Lebensjahre des Kindes nimmt (mit Unterbrechung), kann dies der Arbeitgeber gegebenenfalls ablehnen.
Es gibt dazu auch ein Urteil, ich kann bei Gelegenheit mal nach der Nummer und dem Gericht schauen.
LG
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