, jemand Erfahrung? Meine 1jährige Elternzeit ist bald vorüber, leider (nee ehrlich hatte mich auf Abwechslung gefreut und natürlich auch der Beschwerden wegen) soll, darf ich meine letzten 7Wo. vor meinem neuen Mutterschutz nicht arbeiten. Ich muss ja nun trotzdem ganz normal, denke ich, meine neue Elternzeit (2Jahre) nach Geburt des Würmchen beantragen, wird da die Elterngeldstelle trotzdem noch mal ein Formular des AG über Verdienst benötigen? Geht ja nur um 7 Wo. restliche Auskünfte hätte ja die Eltergeldstelle eigentlich, weiss ja auch noch nicht, ob ich ne KM oder ein BV bekomme. LG