Hey ihr:)
Ich hab mal eine frage. Unser kleiner ist am 25.11.15 geboren und wir überlegen an einem 2. Baby zu basteln. Falls es rein theoretisch gleich klappen sollte wie sieht es denn dann mit dem ElternGeld aus.
Ich fange im Oktober 17wieder an zu arbeiten und bis September bekomme ich elterngeld. Habe es auf 2 Jahre splitten lassen.
Danke für eure hilfe.
von
Lingling88
am 07.01.2017, 21:00
Elterngeld sind wieder die 12 Monate, die vor dem Monat liegen, in dem der Mutterschutz beginnt. Monate, in denen du Elterngeld für Kind 1 bezogen hast oder im Mutterschutz warst, werden mit den Monaten vor dem Mutterschutz für Kind 1 ergänzt.
Also wenn du z.b im Januar 18 in den Mutterschutz gehst, zählen okt/nov/Dez 2017 und dann eben noch die 9 Monate vor dem Mutterschutz für Kind 1 (jan-sept. 2015 oder falls du sept. schon im Mutterschutz warst dann eben noch der dez. 2014)
von
85kathali
am 07.01.2017, 22:03
Nein das ist falsch, die neun Monate würden von kind 1 nur zählen wenn sie nach einem Jahr wieder mutter geworden wäre, alles nach dem ersten Geburtstag von Kind 1 geht mit 0€ in die Berechnung und dabei ist es egal ob sie es sich auf ein oder zwei Jahre hat auszahlen lassen
von
sterntaler82
am 08.01.2017, 12:34
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html
Paragraph 4, Absatz 3
von
85kathali
am 08.01.2017, 13:38
Sorry, meine Antwort scheint tatsächlich falsch gewesen zu sein.
http://m.rund-ums-baby.de/recht/Verlaengert-Elterngeld-Plus-den-Bemessungszeitraum-fuer-Elterngeld-beim-2-Kind_131041.htm
von
85kathali
am 08.01.2017, 13:54
Okay, ich würde es nicht beschwören, da ich das Elternteils nicht aufgeteilt habe, aber bist du dir ganz sicher? Meines Wissens nach ist das nämlich eine der entscheidenden Änderungen vom alten zum neuen Elterngeld. Ich habe ein Kind von 2014 (da bedeutete aufgeteilte Auszahlung nur, dass man eben einfach doppelt so lange Geld aber dafür nur die Hälfte bekam, am Bezugszeitraum hatte sich nichts geändert) und ein Kind ebenfalls vom November 2015 und da hat sich meines Wissens nach mt dem Auszahlungszeitraum auch der Bezugszeitraum geändert.
Ich habe mir das damals ziemlich gut durchgelesen, da ich davor in einer befristeten Stelle war und so nach Ende des Elterngeldes niemand meine Krankenversicherung gezahlt hätte.
von
85kathali
am 08.01.2017, 13:32
Okay, in Paragraph 1 steht jetzt wieder nur Paragraph 1, Absatz 1. Dann mag es sein, dass das was ich geschrieben habe doch nicht stimmt...
von
85kathali
am 08.01.2017, 13:44
Es stimmt definitiv was ich geschrieben habe, aber glaube mir viele irren sich in dem Thema selbst manche Elterngeldstellen haben da schon falsche Auskünfte gegeben.
von
sterntaler82
am 08.01.2017, 14:49
Ja, ich hatte nur in Erinnerung, dass sich der Bezugszeitraum ändert und bin automatisch davon ausgegangen, dass das dann auch so berücksichtigt wird...
von
85kathali
am 09.01.2017, 11:21
Jeder Monat nach dem 1 Geburtstag von Kind 1 fließt mit 0Euro in die nächste Berechnung ein. Sind es 10 Monate nach dem 1 Geburtstag bis zum Mutterschutz von Kind 2 macht das also 10 x 0Euro und 2 x Summe x Einkommen vor Kind 1...
Hoffe es ist verständlich. Eure Planung ist finanziell gesehen ganz mies. Das reißt auch der Geschwisterbonus nicht raus. Vermutlich 300 Euro Mindestsatz
Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 21:37
Antwort auf diesen Beitrag
Hubbeldubbel hat recht. Habe das gerade zu hause.
Die grosse ist am 25.3.15 geboren und habe es auf 2 jahre auszahlen lassen (und läuft auxh noch) und die kleine ist am 14.12.2017 geboren.
Somit zählt das zweite Jahr von kind nr. 1 als kein einkommen. Bekomme würde ich Mindestanzahl von 300 Euro plus 75 geschwisterbonus.
Wir haben das jetzt anders gelöst. Ich habe 15 Monate elternzeit und beziehe die 2 monate elternzeit (wobei mutterschutzgeld mit angerechnet wird) und mein Mann nimmt 13 Monate elternzeit und 12 Monate elterngeld. Sind also beide zuhause und genießen die zeit. Denn jedem Elternteil stehen drei jahre elternzeit zu. Elternzeit und elterngeld ist nicht das selbe.
Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 04:22