Geschrieben von sunnysue am 14.07.2010, 15:48 Uhr |
Elterngeld beim 2. Baby
Hallo ihr Lieben!
Mein Kleiner ist nun 9 Monate und wir gehen eventuell in Produktion mit Nr. 2!
Wie berechnet sich denn dann das Elterngeld? Wenn ich jetzt Elterngeld kriege und dann nicht gleich wieder zum Arbeiten gehe?
vlg
Re: Elterngeld beim 2. Baby
Antwort von knuffelbär am 14.07.2010, 21:51 Uhr
Es berrechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor der geburt, wobei dei Elterngeldmonate ausgeklammert werden.
Also z.B.
du hast bis zur ersten Geburt voll gearbeitet, dann 12 Monate Elternzeit, dann bis zur zweiten Gebut noch mal 7 Monate ohne Einkommen, dann zählen die 7 Monate ohne Einkommen und die 5 Monate vor dem ersten Kind zusammen, also das gesamte in der Zeit eingenommene Gehal wird zusammengerrechnet und durch 12 geteilt, davon dann die 67%. Außerdem bei Geschwistern unter 3 Jahren noch den Geschwisterbonus. So war es zumindest bisher, wie es in Zukunft aussieht bleibt abzuwarten...
Re: Elterngeld beim 2. Baby
Antwort von Chrissy1977 am 15.07.2010, 18:53 Uhr
Richtig wie knuffelbär schreibt..... zusätzlich werden noch alle Mutterschutzzeiten (jeweils voller Monat) rausgerechnet.
So hab ich bei 21 Monaten Abstand noch 7 Monate Gehalt vor der ersten SS angerechnet bekommen. :o)
Sorry, ich kapier´s nicht :-(
Antwort von sunnysue am 16.07.2010, 10:10 Uhr
Also mein Kleiner is ja schon 9 Monate, ich kriege ja jetzt nur noch 2x Elterngeld.
Bis zur nächsten Schwangerschaft bzw. Geburt habe ich dann ja kein Einkommen, dann bleibt ja gar nix mehr übrig, wenn ich das zusammenzähle und durch 12 teile??
Re: Sorry, ich kapier´s nicht :-(
Antwort von hanniux am 16.07.2010, 11:50 Uhr
Monate mit Einkommen
(Monate mit Elterngeld)
Monate ohne Einkommen
-----------------
Du rechnest die letzten 12 Monate zusammen, klammerst dabei die Elterngeldmonate aus. Wenn du nach Ende des Elterngeldes 12 Monate nicht gearbeitet hast, hast du 12 erwerbslose Monate und bekommst den Mindestsatz von 300 Euro + Geschwisterbonus (solange das Große noch nicht drei ist), beim Mindestsatz 75 Euro.
Sind es nur 11 Monate, wird 1 Monat von vor dem ersten Kind mitreingerechnet und so weiter.
Um noch mal das Gleiche zu bekommen, ohne zwischendurch arbeiten zu gehen, müsstest du also einen Altersabstand von max. 12 Monaten haben!
Ich glaube
Antwort von knuffelbär am 19.07.2010, 15:34 Uhr
du hast es schon ganz gut kapiert, magst es nur nicht wahrhaben ;-)
Im Grunde stimmt es schon was du schreibst, es bleibt fast nichts übrig, schlimmstenfalls eben tatsächlich nur der Mindestsatz, wenn mehr dabei rauskommen soll, dann muss man zwischendrinn wieder so arbeiten, wie vorher, dann stellt sich eben bei vielen die Frage trägt sich dann auch die KiTa mit dem vom Gehalt her gesehen geringerem Elterngeld oder muss das Große Kind evtl wieder aus der KiTa raus wenn das Geschwisterchen da ist, dann lieber doch bis zum Kindergarten (der günstiger ist) warten mit Geschwistern?
Das alles sind keine seltenen Überlegungen. Ich habe sowohl vor der ersten als auch zwischendrinn und nach der zweiten SS studiert und hatte nie wirklich ne Pause in der ich eben nur Mama war, ist anstrengend aber auch schön, daher möchte ich es nicht anders haben und wenn ich nun in einem Jahr endlich meinen Abschluss mache, dann will ich auch auf jeden Fall erst mal arbeiten und das mindestens ein Jahr, bevor wir überlegen ob noch mal ein 2u2 Pärchen folgen soll, und wenn dann würde ich auch zwischendrinn arbeiten wollen, allerdings dann mit 7-12 Monaten Elternzeit (je nach dem wie mein Mann Zeit mitnehmen kann) das fände ich im Vergleich zu jetzt ja soooo entspannend...
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