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Elterngeld, BV.... Finanzen bei 2 Kids (Achtung lang und evtl kompliziert)

Thema: Elterngeld, BV.... Finanzen bei 2 Kids (Achtung lang und evtl kompliziert)

Hallo ihr Lieben!! Ich habe mal einen paar Fragen an euch, die mich echt die ganze Zeit grübeln lässt.Vielleicht kann mir jemand durch Erfahrung helfen oder ähnlichem. Wir hätten gern einen geringen Abstand von unseren Kids. Aber ich habe so viele fragen, die kaum jemand beantworten kann. Mal ein paar Eckdaten: - Kind 1 geb. 13.08.2014 - Elternzeit bis 31.12.2015 - Elterngeld bis Dez. 2015 gesplittet Wir würden gerne ab Juli '15 mit Spaß an Kind 2 arbeiten. Wenn ich jetzt zufällig am August schwanger werde und evtl wieder BV bekomme (Chefin nimmt ungern sSchwangere, Autoimmunerkrankung meinerseits), kann ich da die Elternzeit abbrechen? Bekomme ich dann vom AG wieder den Lohn von Vor geburt Kind 1? Also 100%? Oder steht mir nichts zu, weil ich ja eigentlich nicht gearbeitet habe? Und was ist dann mit dem restl. Elterngeld? Nehmen wir an ich breche die Elternzeit nicht vorher ab - müsste ab 01/16 wieder abreigen, aber wegen BV nicht mgl. - bekomme ich dann 100 Lohn? Wird beim Elternged 2 nur 12 Monate Elterngeld übersprigen, oder alle Monate mir Elterngeldbezug? Ich finde es schwierig mit dem mind. Elterngeld 2 Kinder ein tolles leben zu bieten. Möchte aber als Physiotherapeutin auch nur sehr ungern 2x im Job fehlen wollen. Ich hoffe ihr wisst was und wie ich meine. Wie ist bzw war das bei euch? Sorry das es so lang und evtl kompliziert ist!!!! Danke für eure Hilfe!!

von Leilani1987 am 26.05.2015, 20:38


Antwort auf Beitrag von Leilani1987

Hallo, ich kann dir nur einen Teil der Fragen beantworten: das Elterngeld für das zweite Kind würde sich aus den 12 Monaten vor Geburt des Kindes ohne Mutterschutz für Kind zwei, Mutterschutz für Kind 1 und elterngeldbezugsmonate ( nicht Auszahlung!) für Kind 1 berechnen. Dabei fallen auch Monate raus, in denen du nur einen einzigem Tag Geld aus diesem Bereichen bezogen hast. Beim alten elterngeldgesetz, unter das dein Kind noch fällt, gelten bei gesplitteter Auszahlung nur die ersten 12 als bezugsmonate. Also würden die restlichen Monate ab September 15 mit 0 Euro Einkommen berechnet werden. Das ist nachdem neuen Gesetz anders, aber das bringt an dieser stelle ja nichts. Wenn du wieder regulär im job bist, aber ein Berufsverbot bekommst, bekommst du das, was dir laut Vertrag zusteht. Hast du vorher 100% gearbeitet also auch 100%, hast du zwischenzeitlich einen teilzeitvertrag für nahder Elternzeit unterschrieben, dann nur teilzeit. Elternzeit abbrechen müsstest du mit deinem chef klären, wie das mit dem Rest Elterngeld ist, weiß ich nicht. Lg

von 85kathali am 26.05.2015, 22:52


Antwort auf Beitrag von Leilani1987

Du kannst die Elternzeit nicht vorzeitig abbrechen um im BV vollen Lohn zu bekommen. Elternzeit kann nur mit Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 abgebrochen werden. Kannst du so auch im Expertenforum von Frau Bader nachlesen.

von Soie am 28.05.2015, 00:27


Antwort auf Beitrag von Soie

Genau. Sonst ist es strafbar! Ich wusste das auch nicht. Lg

von Bambi1983 am 28.06.2015, 23:01


Antwort auf Beitrag von Leilani1987

Hallo meine Liebe, ich verstehe deine Problematik sehr gut und ich kann dir einfach mal meine Erfahrung und Situation schildern. Ich bin Erzieherin, war in meiner ersten SS sofort im BV und habe im November 2013 meine Tochter zur Welt gebracht. Bei uns war auch ein erneuter Kinderwunsch schnell da, aus den gleichen Gründen wie bei dir. Ich habe seit Juli 2014 versucht schwanger zu werden. Meine Elternzeit habe ich für 12 Monate genommen, mein Mann hatte den 13. Monat und einen Monat parallel mit mir. Ich hatte durch mein BV noch meinen gesamten Jahresurlaub von 2013, den ich im Anschluss an die EZ im Dezember und Januar nehmen konnte. Bis dahin war ich leider nicht schwanger. Ich hätte Mitte Januar wieder einsteigen sollen und habe 3 Tage vor Weihnachten positiv getestet. Da hatte ich echt saumäßiges Glück :) Konnte dann also direkt wieder ein BV bekommen und meinem Arbeitgeber, meiner Tochter und mir selbst das Hin und Her ersparen. Mein Sohn soll Ende August geboren werden. So, jetzt zu der rechtlichen Sache mit dem EG: Für ein erneutes EG wird der bezugszeitraum des letzten EG nicht mit angerechnet. Das ist quasi wie ein Blinderfleck. Dasselbe gilt für die Zeit eines BV, wenn du das schriftlich beantragst. Solltest du also wieder schwanger werden, während du EG beziehst, dann ändert sich erstmal nichts. Du kannst weiterhin EG beziehen und danach in BV gehen. Vielleicht kannst du auch mit deinem AG verhandeln, ob eine Verkürzung der Elternzeit möglich wäre, das hätte aber KEINE Auswirkung auf dein Elterngeld für das zweite Kind. Das Elterngeld richtet sich immer nach den zu letzt "gearbeiteten" 12 Monaten, wenn in der Zeit eine Veränderung stattfand (Steuergruppenwechsel, Beförderung, Stundenreduzierung, usw.) wird der Wert genommen, der in 7 von 12 Monaten verdient wurde. Jetzt kommt die Kehrseite: Elterngeld wird immer für 12 Monate gezahlt, eine Splitting ist zwar "auf dem Papier möglich", gilt aber rechtlich als empfangen bis zum 12.08.2015. Danach hast du dann offiziell nichts verdient. Solltest du also schwanger werden, und mehr als 7 Monate "nichts" verdient haben, dann greift diese 300€ Regelung. Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen und vor allem, dass meine Infos stimmen Leider ist das ganze Thema ja dermaßen kompliziert, dass man als normaler Mensch überhaupt nichts rafft. Ich versuche jetzt gerade die Unterschiede zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus zu begreifen, um meine zweite Elternzeit planen zu können -.- Ich drücke dir ganz doll die Daumen, dass du direkt schwanger wirst und nicht so eine lange Zeit des Hoffens hast, wie ich letztes Jahr.

von Suljana am 30.05.2015, 13:34


Antwort auf Beitrag von Suljana

Danke für eure Antworten!!! Mensch, da kann man ja noch gratulieren. :) Freut mich das es dann doch noch geklappt hat. :) Wenn ich die EZ wahrscheinlich eh nicht kürzen kann, dann ist der Druck zwar dam, aber nicht ganz so groß. Dann habe ich ja noch ein wenig Zeit, sollte also spätestens November klappen. Wir hoffen auf September/ Oktober rum. :) Vielleicht haben wir ja Glück - verhütet habe ich in der Zwischenzeit nur mit Kondom. :) Vielleicht gehe ich dann ab Ende Sep. / Anfang Okt. für wenig Geld arbeiten, um nicht null Euro gerechnet zu werden. Mal schauen. Da muss ich mich nochmal belesen. :) Vielen Dank!

von Leilani1987 am 31.05.2015, 13:43