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Geschrieben von Donald am 29.06.2007, 21:08 Uhr

@Donald

Hallo!

Das Kinderbetreuungsgeld für dein erstes Kind läuft bis zum Mutterschutzbeginn für dein zweites Kind und endet dann.
Familienbeihilfe musst Du für das zweite Kind frisch ansuchen - hat mit der Familienbeihilfe für dein erstes Kind nichts zu tun. Das wird ganz normal weitergezahlt.
Wochengeld für das 2. Kind ist übrigens, falls du zu dem Zeitpunkt noch in Karenz bist, ein um (ich glaube) 80% erhöhtes Kinderbetreuungsgeld

Und die Karenzfrage - das kommt ganz drauf an, wieweit die beiden auseinander sind. Bei mir war es so, dass ich beim ersten Kind 2 Jahre angegeben habe, um zuhause zu sein. Nr. 2 kam nach 20 Monate - das heißt, es hat sich einfach überschnitten.
Aber ich denke mal, wenn Du z.B. sagst, dass Du 2 Jahre zuhause bist und nach 2 Jahren bist Du vielleicht erst im 5. Monat schwanger beim 2. Kind, dass Du die restliche Zeit bis zum Mutterschutz arbeiten gehen musst. Eine kürzere Zeit kann man sicherlich mit Urlaub überbrücken oder sonstwie mit dem Arbeitgeber regeln oder Du verlängerst einfach auf 2,5 Jahre und es läuft dann so die Karenz weiter.

Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen :-))wenn Du doch noch Fragen hast, melde Dich einfach wieder!

lg Iris

 
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