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Brauche Mut,nach 14Monaten kommt Nr.2

Thema: Brauche Mut,nach 14Monaten kommt Nr.2

Hallo am 8.Juni 2013 kam mein Sohn problemlos und schnell auf die Welt. Jetzt bin ich wieder in der 10. Ssw und Et wäre der 23.7.14 . Diese Schwangerschaft hat uns sehr geschockt, da wir alles anders geplant haben. Ich wollte nach der Elternzeit wieder arbeiten gehn und dann nach ein, zwei Jahren an Kind Nr.2 denken. Trotz Verhütung mir Kondomen bin ich nun schwanger. Jetzt habe ich große Angst wie es nach der Geburt von Nr.2 weiter geht,vorallem finanziell. Mein Mutterschutz würde am 11.6.14 anfangen,am 1.7.wäre der erste Arbeitstag. Aktuell bekomme ich 1220€ Elterngeld plus Kigeld, davon können wir gut leben,aber wieviel wird es beim Zweiten sein? Mein Mann ist Student und verdient 300€ dazu. Ich bin Hauptverdienerin, wieder arbeiten kommt für mich nicht in Frage, da ich im Kh als Hebamme arbeite ( war schon beim 1.Kind in Beschäftigungsverbot wegen vorz.Wehen und jetzt hat meine FÄ von vorz.Arbeitseintritt abgeraten). Wer hat ähnliches erlebt? Wie habt ihrs geschafft, etc ? Brauche ganz dringend MUT:)

Mitglied inaktiv - 19.12.2013, 19:45


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Hallo also soweit ich weiss verlängert sich das Elterngeld um ein Jahr wenn man innerhalb von einem Jahr nach Geburt vom ersten Kind ein weiteres bekommt. Hinzu kommt noch der Geschwisterbonus und ich glaub man hat dann sogar noch mal recht auf das Mutterschaftsgeld vom ersten Kind wenn man die Elternzeit zum richtigen Zeitpunkt beendet. Haben vor sechs Wochen unser erstes Kind bekommen und geplant ist schnell auch noch ein zweites deshalb habe ich mich da schlau gemacht!!

von blume786 am 19.12.2013, 21:13


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Hallo, auch wenn es gerade nicht optimal passt: herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Deine Kinder sind ja nur wenig mehr als ein Jahr auseinander. Deshalb wirst du gar nicht so viel weniger Elterngeld bekommen. Meine Kids sind 18 Monate auseinader, deshlab habe ich mich über das Thema informiert. Bei Nummer zwei wird wieder geschaut was du in den letzten zwölf Monaten verdient hast. Davon hast du rund zehn Monate Elterngeld für Kind Nummer eins bezogen.Diese zehn Monate werden dir angerechnet. Das tolle: für diese Zeit wird dein Gehalt wie vor der ersten Geburt zugrunde gelegt. Ich hoffe ich konnte das verständlich erklären. Sonst frag bitte nach. Gerne auch per pn. Wenn ich es richtig verstehe hast du jetzt Elternzeit bis zum 30.06, oder? Wie meine Vorschreiberin schon sagte, gibt es die Möglichkeit diese erste Elternzeit vorzeitig zu beenden und zwar zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Dann bekommst du neben dem Geld der Krankenkasse noch den Arbeitgeberzuschuss. Genau wie bei der ersten SS. Lass dich bitte nicht verunsichern, falls dein Arbeitgeber das noch nicht kennt. Es gibt das erst für Kinder, die ab 2013 geboren wurde. Mein Kleiner ist ein Februarkind 2013 und ich musste mich bis zur Juristin der Personalabteilung durchtelefonieren, weil die normale Personaltante darauf bestanden hat, dass es diese Möglichkeit nicht geben würde. Wie du siehst, sieht es gerade wegen dem sehr kleinen Altersabstand finanziell gar nicht so schlecht aus! Alles Gute!

von Larona am 19.12.2013, 21:50


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Hallo, Bin zur Zeit in der selben Situation. 37ssw und mein'großer' ist 15monate alt. So zeitnah war es bei uns auch nicht geplant, aber die Vorfreude ist gewachsen und mittlerweile können wir es kaum noch abwarten. Finanziell hatte ich auch erst meine Bedenken aber auch das hat sich bissel gelegt. Zu meiner Situation: Bin in der elternzeit schwanger geworden und bekomme in der elternzeit von Kind 1 das zweite Kind. Habe die elternzeit beim Arbeitgeber auf den tag genau 6 wochen vor Entbindungstermin schriftlich gekündigt.somit bekomme ich den Arbeitgeberzuschuß und den krankenkassenzuschuß wie beim ersten Kind für 6 wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Zur Krankenkasse kannst du hingehen oder anrufen die schicken dir dann automatisch einen Antrag für Mutterschaftsgeld. Lass dich vom Arbeitgeber nicht verunsichern das es sowas nicht gibt, haben die bei mir auch erst versucht, aber das Gesetz ist neu und gilt für Kinder die nach dem 1.1.2013 zur Welt gekommen sind oder noch kommen. Kinder sind teuer, garkeine frage. Und ob man finanziell hinkommt wird sich bei uns auch erst noch zeigen. MMöchte auch nicht das es meinen Kindern an irgendetwas mangelt, aber denke schon das man mit diesem neuen Gesetz gute Aussichten hat, , wenigstens die ersten 1 bis 2 jahre gut leben zu können. LG

von Janmai am 19.12.2013, 22:57


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Hallo! Das Gleiche habe ich! Bei mir werden es aber nur 13 Monate unterschied sein, Kind zwei kommt Ende März 2014. Im ersten Moment des positiven Tests hab ich mich ehrlich gesagt auch nicht gefreut... Zum Thema Geld! Es kann dir (und mir) finanziell nichts besseres passieren! Du bekommst das Gleiche Elterngeld wie bei Kind eins. Dazu noch 10% Geschwisterbonus vom Elterngeld bis das Erstgeborene Kind 3 Jahre ist. Und Mutterschaftsgeld. Und wie es aussieht ja noch ab dem ersten Lebensjahr deines ersten Kindes 150 EUR Betreuungsgeld, solange du nicht arbeiten gehst. Von daher, du schaffst das schon! Geplant war es bei uns auch nicht, hatte meine Rückkehr mit meinem AG schon geplant und eine super Tagesmutter gehabt... Nunja, das verschiebt sich jetzt alles um ein Jahr. LG Iris

von icki am 20.12.2013, 14:25


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Also erst einmal herzlichen Glückwunsch. Du wirst das schaffen. Mir ging es die letzten 3 Jahre wie dir. Mein Zwerg war 8 Monate alt und da kundigte sich das nächste an. Ich weiß, dass das Gehalt vor der Elternzeit genommen wird. Also alles bleibt wie jetzt plus 75€ geschwisterbonus. Da du ja nicht mal mehr arbeiten gehst sondern von einer elternzeit sozusagen in die nächste plumpst. Wenn du fragen hast, schieß los.

von HappyMom1212 am 22.12.2013, 09:21


Antwort auf Beitrag von HappyMom1212

Es sind nicht pauschal 75€, sondern 10% vom Elterngeld aber mindestens 75€. Wenn es also mehr als 750€ Elterngeld gibt, gibts auch mehr Geschwisterbonus. Ansonsten ist das mit der Berechnung genau so wie beschrieben, deshalb bei uns auch klasse!

von cashew1 am 22.12.2013, 14:10


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War jetzt bei meinem Vorgesetzten und habe es ihm mitgeteilt. Auch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit. 1.Frage von Ihm : Müssen wir das machen?Sie haben schließlich eine 100% Stelle mit unbefristetem Vertrag.Das wäre ja das volle Gehalt Ich meinte zu ihm ich werde das alles schriftlich machen und ihm auch nochmal das Gesetz mitteilen.

Mitglied inaktiv - 28.12.2013, 09:35