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Arbeitgeberzuschuss mutterschaftsgeld in elternzeit bei 2.kind 2013?

Thema: Arbeitgeberzuschuss mutterschaftsgeld in elternzeit bei 2.kind 2013?

Hallo, ich habe sogar 2 fälle, die noch etwas unklar sind. Meine Freundin und ich sind beide wieder Schwanger, für uns beide das 2. Kind. Wir beide sind noch in Elternzeit vom 1. Kind und das auch noch bei dem gleichen Arbeitgeber. 1. Fall - meine Freundin: Meine Freundin befindet sich derzeit schon in Mutterschutz für ihr 2.Kind und hat in ihrer Elternzeit vom 1.Kind nicht gearbeitet. Sie hat gehört, dass es eine Änderung in 2013 bezüglich Mutterschaftsgeld für den Arbeitgeberanteil gegeben hat. Sie hat zum Mutterschutz die Elternzeit bei unserer Firma gekündigt. Sie hat mächtig für Wirbel in unserer Firma gesorgt, das ganze wurde rechtanwaltstechnisch geprüft und so wie es scheint wird sie recht bekommen. Ihr wird nun der ARbeitgeberanteil in höhe des vollen Gehaltes vor der Mutterschutz des 1. Kindes ausbezahlt werden (das hat Sie zumindest nun von unserer Personalabteilung so bestätigt bekommen). Das war angeblich von 2013 NICHT so möglich. Wer weiß von einer Änderung in 2013 und kann das auch so bestätigen? Ich finde nämlich nichts dazu im Internet. 2. Fall ich selbst: Ich bin zur Zeit noch nicht in Mutterschutz für mein 2.Kind und habe Teilzeit in Elternzeit von meinem 1. Kind gearbeitet. FÜr mich würde sich Berechnung des Mutterschaftsgeldes normalerweise auf die letzten 3 monate meines Verdienst richten (was natürlich in Teilzeit entsprechend gering ist). Was wäre, wenn ich so wie meine Freundin nun auch meine Elternzeit vom 1. Kind zum Mutterschutzbeginn des 2.Kindes kündige? Bekomme ich dann auch Mutterschaftsgeld in Höhe von meinem vollen Gehalt??? Ich habe diese Frage auch meiner Personalabteilung gestellt, diese Meinen natürlcih ich bekomme so oder so nur Mutterschaftsgeld berechnet auf das Teilzeitgehalt der letzten 3 Monate. An sich wäre es doch ganz schön ungerecht für jede in Teilzeit arbeitende Frau!?!!? Also vielleicht weiß jemand mehr und hoffe auf zahlreiche Antworten...

von Emessy am 19.01.2013, 06:06


Antwort auf Beitrag von Emessy

Da ich vielleicht auch so ein Fall 1 werde, habe ich mich schon informiert. Deine Freundin hat alles richtig gemacht und das ist auch nicht erst seit 2013 möglich! Siehe diese beiden Themen in Rechtforum (da solltest Du Deine Frage noch einmal stellen, ich bin sehr an der Antwort interessiert!!!): http://www.rund-ums-baby.de/recht/Erneuter-Mutterschutz-waehrend-Elternzeit_91479.htm http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ueberschneidung-Elternzeit-Mutterschutz-2-Kind_93099.htm

von No1.2012 am 19.01.2013, 08:32


Antwort auf Beitrag von Emessy

Auch hier gibt es noch interessante Infos: http://www.heldt-zuelch.de/2012/01/19/verkuerzung-der-elternzeit-zwecks-mutterschaftsurlaubs/

von No1.2012 am 19.01.2013, 08:51


Antwort auf Beitrag von Emessy

Ich habe das so auch im letzten Jahr schon bekommen. Da hat das unsere Personalabteilung aber von sich aus so geregelt, war ganz schön platt als ich den AG-Anteil zum Mutterschutzgeld bekommen habe. Du musst auf jeden Fall deine Elternzeit zum Mutterschutzbeginn kündigen. Außerdem gibt es ja auch noch die Möglichkeit, bis zu 12 Monate Elternzeit vom 1.Kind an die des 2. dranzuhängen. Alles Gute! sanctipetri

von sanctipetri am 19.01.2013, 23:13