Hallo, ich habe sogar 2 fälle, die noch etwas unklar sind. Meine Freundin und ich sind beide wieder Schwanger, für uns beide das 2. Kind. Wir beide sind noch in Elternzeit vom 1. Kind und das auch noch bei dem gleichen Arbeitgeber. 1. Fall - meine Freundin: Meine Freundin befindet sich derzeit schon in Mutterschutz für ihr 2.Kind und hat in ihrer Elternzeit vom 1.Kind nicht gearbeitet. Sie hat gehört, dass es eine Änderung in 2013 bezüglich Mutterschaftsgeld für den Arbeitgeberanteil gegeben hat. Sie hat zum Mutterschutz die Elternzeit bei unserer Firma gekündigt. Sie hat mächtig für Wirbel in unserer Firma gesorgt, das ganze wurde rechtanwaltstechnisch geprüft und so wie es scheint wird sie recht bekommen. Ihr wird nun der ARbeitgeberanteil in höhe des vollen Gehaltes vor der Mutterschutz des 1. Kindes ausbezahlt werden (das hat Sie zumindest nun von unserer Personalabteilung so bestätigt bekommen). Das war angeblich von 2013 NICHT so möglich. Wer weiß von einer Änderung in 2013 und kann das auch so bestätigen? Ich finde nämlich nichts dazu im Internet. 2. Fall ich selbst: Ich bin zur Zeit noch nicht in Mutterschutz für mein 2.Kind und habe Teilzeit in Elternzeit von meinem 1. Kind gearbeitet. FÜr mich würde sich Berechnung des Mutterschaftsgeldes normalerweise auf die letzten 3 monate meines Verdienst richten (was natürlich in Teilzeit entsprechend gering ist). Was wäre, wenn ich so wie meine Freundin nun auch meine Elternzeit vom 1. Kind zum Mutterschutzbeginn des 2.Kindes kündige? Bekomme ich dann auch Mutterschaftsgeld in Höhe von meinem vollen Gehalt??? Ich habe diese Frage auch meiner Personalabteilung gestellt, diese Meinen natürlcih ich bekomme so oder so nur Mutterschaftsgeld berechnet auf das Teilzeitgehalt der letzten 3 Monate. An sich wäre es doch ganz schön ungerecht für jede in Teilzeit arbeitende Frau!?!!? Also vielleicht weiß jemand mehr und hoffe auf zahlreiche Antworten...
von Emessy am 19.01.2013, 06:06