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Geschrieben von melsk am 30.10.2009, 9:37 Uhr

Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld-Kinder 13 Monate auseinande gerne an alle

Ich habe meinem Arbeitgeber beim ersten Kind auch Geld geschenkt, weil wir schon direkt nach dem Geburtsmonat die Lohnsteuerklassen von 3/5 auf 5/3 gewechselt haben und nicht das Ende der Mutterschutzfrist abgewartet haben. Das Mutterschaftsgeld wird nach Deiner aktuellen Lohnsteuerklasse aus dem Brutto berechnet und dann netto ohne Versteuerung ausgezahlt. Das ist schon korrekt so.

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Netto dessen, was Du 12 Monate vor der Geburt (beim Zweiten: ohne Mutterschutzzeit und Zeiten, in denen Du Elterngeld bekommen hast) verdient hast. Damit hat aber der Arbeitgeber nichts mehr zu tun, sondern die Elterngeldstelle.

Liebe Grüße und viel Spaß mit Deinen beiden
melsk

 
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