Geschrieben von Jenny177 am 04.10.2008, 15:10 Uhr |
Ämter...
Hallo,
sagt mal, was muss man noch mal alles wann machen,beantragen,beachten?
Also wenn die Elternzeit vor dem neuen Mutterschutz endet, dann muss ich ja ganz normal direkt nach der Geburt, meine Elternzeit neu beantragen für das 2te Kind beim AG,nicht wahr?
Dann Kindergeld,auch nach der Geburt...?
Elterngeld auch nach der Geburt? Und wie wird der ausgefüllt, wenn man sich das teilen will(auf zwei Jahre)?Da stehts doch nur für ein Jahr drauf oder?
Ach und Krankenkasse bekommt vorher den vom Arzt ausgestellten Beleg und nach der Geburt nur noch Rest Daten?
Alles richtig,was vergessen oder irgendwelche Ergänzungen?
Danke.
LG
Re: Ämter...
Antwort von ifunanya am 04.10.2008, 15:42 Uhr
Auf dem Antrag vom Elterngeld ist ein kleines Kästchen, wenn du es splitten willst, mußt du es ankreuzen.
Ansonst fällt mir auch nix ein, was du sonnst noch beantragen mußt.
Welcher Geschwisterwagen hat einen stabilen Einkaufskorb?
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