Hallo, da ich von meiner Elterngeldstelle zwei verschiedene Aussagen bekommen habe, habe ich heute bei der Bundesregierung angerufen. Also auch beim zweiten Kind zählen die 12 Monate vor der Geburt. Aber Monate in denen man Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bekommen hat, zählen nicht. Da nimmt man dann die Monate vorher. Da mein Mutterschutz praktisch noch in die Elterngeldzeit vom ersten fällt, bekomme ich alles nochmal genauso. Bei Dir müsste es so ausschauen. Im August kommt Dein Kind, sechs Wochen vorher hast Du Mutterschutz, also sind es zwei bis drei Monate (je nach dem wann Dein Kind "geplant" ist für August) für die Du 0,00 Euro Verdienst angeben musst und für die restlichen Monate vorher, den Verdienst vor Deiner ersten Geburt. Ich hoffe ich habe es jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt. Liebe Grüße Maimami2007
Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 12:59