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Elterngeldberechnung

Thema: Elterngeldberechnung

Hallo! Es geht um folgendes: Mein Sohn ist 9 Monate alt,ich fange im Februar wieder an zu arbeiten.Wenn ich nun ss werden würde (also in der Elternzeit),wie würde dann beim nächsten Kind der Elterngeldbetrag bemessen werden?Wird dann das Jahr vor der Geburt meines Sohnes angerechnet oder drohen mir Abzüge oder evtl. Mindestsatz? Danke!

von Olis Mama am 15.11.2013, 18:56


Antwort auf Beitrag von Olis Mama

Die elternzeit ,wenn diese nicht gesplittet wurde wird nicht mitgerechnet . Sprich die letzten 12 Monate in denen du gearbeitet hast werden als Bemessungsgrundlage berechnet..... Also wenn du jetzt ss wirst hast du et im August? Sprich Berechnung Februar -Mutterschutz (Juli?) sind 5 Monate + 7 Monate von der zeit bevor du dn ersten muschu angetreten bist.....

von matz am 15.11.2013, 21:44


Antwort auf Beitrag von matz

Hallo! Dankeschön für die Erklärung!Eigentlich haben wir erst nächstes Jahr ein Geschwisterchen geplant,auch weil ich einen KS hatte.Aber momentan ist mir so danach,wenns halt passiert,dann passierts.Nur haben wir ein Haus und können es uns finanziell nicht leisten,wenn das Elterngeld viel weniger ausfallen täte.Dem wäre ja dann aber nicht so . LG

von Olis Mama am 16.11.2013, 11:18


Antwort auf Beitrag von matz

für die Zeit, in der das Große Kind unter 3 Jahre alt ist. :) LG

von HeiHei am 16.11.2013, 12:04


Antwort auf Beitrag von HeiHei

Aber höchstens 75€ geschwisterbonus

von matz am 16.11.2013, 12:29


Antwort auf Beitrag von matz

s. Broschüre des Bundesministeriums für Familie "Elterngeld und Elternzeit" Seite 16. LG

von HeiHei am 16.11.2013, 19:11