Geschrieben von Ebba am 21.11.2008, 22:21 Uhr |
Zumindest in D-land darf ein Kind mit oder ohne Fahrradprüfung soviel Fahrradfahren wie
Zumindest in D-land darf ein Kind mit oder ohne Fahrradprüfung soviel Fahrradfahren wie ihr als Eltern für richtig haltet und verantworten könnt.
Es gibt, zumindest in D-land, keine versicherungstechnischen Probleme, wenn Kinder mit dem Rad zur Schule kommen, zumindest nicht, wenn man den nachfolgenden Links glauben darf:
/cit/
Haftungsfragen: Mit dem Fahrrad zur Schule - Das müssen Sie beachten
Fall 1: Auch Grundschüler dürfen mit dem Rad zur Schule kommen
(...)
Begründung:
Der Unfallschutz hängt nicht davon ab, welches Verkehrsmittel vom Kind benutzt wird - ob es per Fahrrad, Roller, Skateboard, Skier oder bei Hochwasser per Boot kommt, spielt für die gesetzliche Unfallversicherung keine Rolle. Alle Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Eine gesetzliche Pflicht für Kinder, im Straßenverkehr beim Fahrradfahren Helme zu tragen, gibt es nicht.
(...)
/cit/
aus: http://tinyurl.com/65qxwr
Zum Versicherungsschutz insbesondere auch:
http://www.adfc-bayern.de/dokumente/schulweg_rw_2005_6_radfahrverbot.pdf
/cit/
Alle Schüler sind während schul i scherVeranstal tungen sowie auf
dem Schulweg gesetzl i ch gegen Unf äl l e ver si cher t . Der Versicherungsschut z best eht auch dann, wenn sie ent gegen ei ner Empfehl ung der Schule mi t dem Rad zur Schule f ahren. Diese Auffassung wi r d in der El t er nz ei t s c hr i f t des Bayerischen Kul t us mi ni s t er i ums
bes t ät i gt ( Hef t 3 / 0 5 , Seite 19 unt er "Rat und Auskunf t " ) . Der Schulweg mi t dem Fahrrad steht danach unabhängi g vom Al t er unt er
dem Schutz der gesetzl i chen Unf all versicherung.
/cit/
http://www.adfc-bayern.de/schulweg.htm
www.dk-content.de/trekkingbike/ pdf-archiv/bauplan/0507_Sicher_zur_Schule.pdf
Im Zweifelsfalle würde ich mich zur Sicherheit noch mal an die gesetzliche Unfallversicherung wenden und nachfragen.
Liebe Grüße
Ebba
- Zur Schule radeln - Sabet 21.11.08, 20:44
- Re: Zur Schule radeln - Mama von André und Alina 21.11.08, 20:58
- Re: Zur Schule radeln - mona32 21.11.08, 21:54
- Re: Zur Schule radeln - dhana 21.11.08, 21:57
- Re: Zur Schule radeln - mona32 21.11.08, 21:54
- Re: Zur Schule radeln - IngeA 21.11.08, 21:58
- Zumindest in D-land darf ein Kind mit oder ohne Fahrradprüfung soviel Fahrradfahren wie - Ebba 21.11.08, 22:21
- Re: Zur Schule radeln - Miolilo 22.11.08, 6:29
- Re: Zur Schule radeln - IngeA 22.11.08, 8:13
- Re: Zur Schule radeln - Miolilo 22.11.08, 11:04
- Re: Zur Schule radeln - IngeA 22.11.08, 20:17
- Re: Zur Schule radeln - Miolilo 22.11.08, 11:04
- Re: Zur Schule radeln - IngeA 22.11.08, 8:13
- Re: @Sabet - montpelle 22.11.08, 10:06
- ab 12 alleine, unter 12 in Begleitung oder mit 10 freiwill. Radprüfung - funny mary 22.11.08, 12:57
- Danke für eure Beiträge! - Sabet 23.11.08, 14:43
- Re: Zur Schule radeln - Mama von André und Alina 21.11.08, 20:58
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