1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von krummenau am 24.10.2012, 19:02 Uhr

Woher denn geklaut? - das frage ich mich auch

Sehe ich so wie Caot.
Falls er es in einem Laden geklaut hat, was mich um diese Jahreszeit auch wundern würde, ist das Zurückgeben sicher penlich genug für ihn und reicht als "Strafe".
Hat er es von einem Freund mitgehen lassen, sollte er es natürlich auch zurückgeben, dann müßte aber dort mit den Eltern geklärt werden, wie er da drankommen konnte und dem Kond unbedingt klarmachen, daß er da a) etwas geklaut hat, was an sich schon nicht gehr und b) zusätzlich noch etwas sehr gefährliches genommen hat, was nicht zu Unrecht erst ab 18 Jahren verkauft wird. Klarmachen, was hätte passieren können.
Froh sein, daß er damit nicht gezündelt hat.
Mit Fernsehverbot o.ä. hat das rein gar nichts zu tun, also auch wenn das "ziehen" würde, wäre das keine Lösung.
LG von Silke

 
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