1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Heike-SU am 16.02.2010, 9:50 Uhr

Wie erfolgt der "Zugriff" auf die zukünftigen Erstklässler?

Hallo,
soweit ich weis, bekommt das Schulamt die Meldung über schulpflichtige und Kann-Kinder über das Standes-/Einwohnermeldeamt. Wie es dann weiter geht, das ist von Bundesland zu Bundesland, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Bei uns (NRW) kommt die Einladung zur Anmeldung (auch für Kann-Kinder) von der nächst gelegenen Grundschule. Seit vorletztes Jahr in NRW die Schulgrenzen aufgehoben worden sind und es auch bei der Grundschule frei Schulwahl gibt, können die Erziehungsberechtigten dann frei enscheiden, bei welcher Grundschule das Kind angemeldet wird. Den Termin für die schulärztliche Untersuchung gab es dann gleich bei der Schulanmeldung.
Wie gesagt, so ist das bei uns in der Gemeinde. Ich weis von der Stadt Bonn, dass dort z.B. die Eltern der Kann-Kinder nicht automatisch angeschrieben werden, sondern nur die Muss-Kinder.
LG
Heike

 
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