Geschrieben von Carmar am 15.02.2010, 22:33 Uhr |
Wie erfolgt der "Zugriff" auf die zukünftigen Erstklässler?
Als Mutter eines Kindergartenkindes möchte ich wissen, wie die Schulen an ihre Schüler kommen.
Zum einen war meine Tochter schon bei einer "Schuluntersuchung" zwei Jahre vor der Einschulung. Die Einladung haben wir im Kindergarten bekommen. Das Schreiben selbst war vom Gesundheitsamt, wo auch die Untersuchung stattfand.
Dann habe ich schon mal ein Infoblatt an der Pinwand des Kindergartens gesehen, wo auf Informationsveranstaltungen in den beiden hiesigen Grundschulen hingewiesen wurde. Aber da es mein Kind noch nicht betraf, habe ich mir das nicht näher durchgelesen. Auf dem Briefkopf standen die Adressen beider Grundschulen.
Wo befinden sich die Daten der Kinder? Geht das alles über das Einwohnermeldeamt (es gibt ja auch Kinder, die nicht in den Kindergarten gehen)?
Re: Wie erfolgt der "Zugriff" auf die zukünftigen Erstklässler?
Antwort von dkteufelchen am 16.02.2010, 0:21 Uhr
wir haben keine EXTRA-Einladung bekommen,
bei uns war eine information im städtischen stadtanzeiger, und der kiga hängt eine kopie davon aus
da steht in etwa drin, dass ich als elternteil verpflichtet bin mein kind welches im jahr ,... geboren ist und bis zum (bei uns hier) 30.06. sechs jahre alt wird, in der grundschule anzumelden ist, am so und sovielten
dann kommt die eigentliche schuluntersuchung und gut ist
es wird auch darauf hingewiesen wie ein rückstellungsverfahren stattfindne kann, bzw. das die zurückgestellten kinder nocheinmal angemeldet werden müssen
so ist die grobfassung
ob das wirklich kontrolliert wird ob auch alle kinder in der schule gemeldet sind und auch wirklich zur schule gehen, weiss ich nicht
lg daggi
Re: Wie erfolgt der "Zugriff" auf die zukünftigen Erstklässler?
Antwort von Miffi am 16.02.2010, 8:31 Uhr
Wir haben damals eine Vorladung zur Schulanmeldung an der für uns zuständigen Schule bekommen. Ich glaube das kam vom Schulamt. Keine Ahnung woher sie die Daten haben, denn meine Tochter ging damals nicht in den Kindergarten. Ich tippe mal auf das Einwohnermeldeamt! Ist wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Re: Wie erfolgt der "Zugriff" auf die zukünftigen Erstklässler?
Antwort von dhana am 16.02.2010, 8:35 Uhr
Hallo,
bei uns wird über die Gemeinde jedes schulpflichtige Kind erfasst.
Die Einladung zur Anmeldung ergeht aber für die meisten Kinder über den Kindergarten (es gibt ja nur den einen) nur die Kinder die nicht im Kindergarten sind werden gesondert angeschrieben. Im Gemeindeblatt steht es auch nochmal. Im Kindergarten hängt dann auch ein alphabetischer Plan, um welche Uhrzeit welches Pflichtkind dran ist.
Es ist für jedes Jahr genau bekannt wieviele Kinder sich melden müssen - nur dann gibt es noch leichtes Schwankungen mit Kann-Kindern, Rückstellungen oder Kinder die in einer anderen Schule eingeschult werden.
LG Dhana
Re: Wie erfolgt der "Zugriff" auf die zukünftigen Erstklässler?
Antwort von Patti1977 am 16.02.2010, 8:50 Uhr
Hallo,
wir haben nach Schuluntersuchung die Einladung von der Schule bekommen. Die haben die Kinder vom Schulamt nach Straßen zugeordnet bekommen. Am besten mal beim Schulamt nachfragen. Das ist am sichersten. Oder in Kita, die wissen es auch meistens.
lg
Re: Wie erfolgt der "Zugriff" auf die zukünftigen Erstklässler?
Antwort von ansaluli am 16.02.2010, 9:07 Uhr
Hallo,
da Schulpflicht besteht, läuft das sicher über die zuständigen Einwohnermeldestellen. Die geben die Daten entweder weiter oder andere Ämter haben Zugriff darauf. Man bekommt dann eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung beim Schularzt. Diese findet im Jahr der Einschulung statt.
Die Anmeldung bei der Schule direkt ist bei uns schon ein Jahr vor der Einschulung, damit Kinder mit Sprachproblemen noch Fördermöglichkeiten bekommen können. Das läuft aber sicher überall anders, da würde ich mal bei der zuständigen Schulbehörde nachfragen.
Gruß,
Anja
Re: Wie erfolgt der "Zugriff" auf die zukünftigen Erstklässler?
Antwort von Heike-SU am 16.02.2010, 9:50 Uhr
Hallo,
soweit ich weis, bekommt das Schulamt die Meldung über schulpflichtige und Kann-Kinder über das Standes-/Einwohnermeldeamt. Wie es dann weiter geht, das ist von Bundesland zu Bundesland, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Bei uns (NRW) kommt die Einladung zur Anmeldung (auch für Kann-Kinder) von der nächst gelegenen Grundschule. Seit vorletztes Jahr in NRW die Schulgrenzen aufgehoben worden sind und es auch bei der Grundschule frei Schulwahl gibt, können die Erziehungsberechtigten dann frei enscheiden, bei welcher Grundschule das Kind angemeldet wird. Den Termin für die schulärztliche Untersuchung gab es dann gleich bei der Schulanmeldung.
Wie gesagt, so ist das bei uns in der Gemeinde. Ich weis von der Stadt Bonn, dass dort z.B. die Eltern der Kann-Kinder nicht automatisch angeschrieben werden, sondern nur die Muss-Kinder.
LG
Heike
Re: Wie erfolgt der "Zugriff" auf die zukünftigen Erstklässler?
Antwort von trisha0570 am 16.02.2010, 11:17 Uhr
Es ist ja ganz genau definiert, wann ein Kind in die Schule kommen muss: in Ba-Wü sind das alle Kinder, die bis zum 30.9.10 sechs Jahre alt geworden sind. Natürlich bekommen die Schulen die Daten vom Einwohnermeldeamt. Gibt es mehrere GS am Ort, sind die Kinder in Einzugsgebiete aufgeteilt und jede Schule bekommt die Namen der Kinder, die in ihre Einrichtung kommen.
Zurückgestellte Kinder liegen der Schule ja bereits vor, da sie schon im Vorjahr zur Anmeldung waren.
Eltern von Kann-Kinder müssen, soweit ich weiß, selbst aktiv werden. Das läuft bei uns über die Kooperationslehrerin vom Kiga.
Hat jemand sein kind an einer grundschule angemedet und dann ....
@MM .......Endlich hier meine Diskussionsgrundlage ;-)))
Fasching/karneval/faslam etc.
@little_princess
Schwimmen
1.und 2. klasse zusammen unterrichten
@ sternspinne ( etwas ausführlicher)
Sucht jemand Bücher für wissensdurstige GS-Kinder o. Leseanfänger Olchis Urmel..
Kennt Ihr das auch?