1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von like am 27.05.2008, 17:32 Uhr

Wenn von der Schulpflicht so viel Ausnahmen gemacht werden, wie von Bebauungsplänen...

...dann brauchen wir uns hier eh nicht weiter über solche Kinkerlitzchen unterhalten. Bin vom Fach (Diplomverwaltungswirtin - kenn mich also mit Gesetz und Recht schon ein bisschen aus) und habe auch schon im Baurechtsamt gearbeitet - ich kann dir sagen, die Ausnahme ist beim Bauen eher die Regel als die genaue Einhaltung aller Festsetzungen. Und so gibt es in allen Bereichen Möglichkeiten, von in Einzelfall unsinnigen Gesetzen abzuweichen. Wenn die Schule das nicht macht - ok - ist ihre Entscheidung. Aber wenn sie es erlaubt, dann ist das solange rechtlich in Ordnung, bis jemand gegen diese Befreiung vor Gericht zieht und evtl. (oder auch nicht, dass weiß man im Voraus bei solchen Auslegungssachen nie ganz sicher) Recht bekommt. Und wer sollte das bitteschön tun? Das geht ohnehin auch wieder nur, wenn jemand durch diese Befreiung in seinen EIGENEN Rechten verletzt wird - was sicher auch nicht der Fall ist. Und die Schulaufsichtsbehörde KÖNNTE zwar eingreifen. Aber: zum einen ist die Rechtnorm Auslegungssache (es handelt sich bei "dringender Ausnahemfall" um einen sogenannten unbestimten Rechtsbegriff, der in der Rechtsanwendung vom Schulleiter auszulegen ist) und das überlässt eine "normale" Aufsichtsbehörde der Schule. Zum anderen hat sie sich in der Regel um ganz andere, wichtigere Sachen zu kümmern als darum, ob ein Schüler mit Erlaubnis der Schule ein paar Tage vor Ferienbeginn schon weg ist.
Das ist also PRAKTISCH einzig und allein eine Sache zwischen Eltern und Schule - dass sich andere darüber dann gern das Maul zerreißen ist klar - aber Gründe dafür finden sich ja auch in anderen Lebensbereichen zuhauf.

 
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