1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Benedikte am 18.08.2004, 11:55 Uhr

was sagt denn der vertrag?

Du solltest als erstes deinen betruungsvertrag prüfen. Was steht da über die Kinder drin? Was muss man da angeben? bspw. Rollstuhl, medikamente, Diät, Einnässen- oder muss man nichts weiter dazu sagen? Was berechtigt zur einseitigen kündigung?

Ich meine, klar ist, dass dein Sohn Sprachdefizite hat; zu klären ist, ob Du das hättest sagen müssen und der Hort ihn deswegen ablehnen könnte oder kündigen kann.Völlig egal ist, was Dritte sagen- also dass der kinderarzt oder logopäde sagt, dass ein normaler Hort ausreichen ist. Ds bindet den Hort nicht- außerdem sagen die Fachleute das meistens, damit die Kinder in die gemeinschaft mit normalsprachigen kommen. Der Sohn meiner Freundin ist auch in einer Sprachheilschule- zehn Kinder, die anderen sprechen noch schlechter als er und er lernt wenig dazu- einfach weil keine inder da sind, von denen er lernen könnte.

Von daher- schau in den Vertrag und dann suche das Gespräch mit dem Hort. Vielleicht auch mit dem Hilfsargument, dass die kurtfristige Kündigung in deiner Situation rechtsmissbräuchlich ist und gegen Treu und Glauben verstößt- also was Juristen immer prüfen wenn gar nichts mehr geht.

benedikte

P.S. : Und ehrlich sein.Kann Dein Sohn problemlos mitgezogen werden oder ist der Sprachfehler so schlimm, dass er sich schlecht ingerieren kann. Ich meine, der Hort sucht ja nicht willkürlich Streit.
benedikte

 
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