1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Angi3 am 02.04.2003, 18:18 Uhr

vorzeitige Einschulung NRW

Hallo
man kann sein Kind, auch wenn sie nach dem Stichtag geboren sind, auf Antrag vorzeitig einschulen lassen. Die Regel nur Kinder, die bis zum 31.12. sechs Jahre werden, ist aufgehoben worden. Ich kenne Kinder, die sind auch so früh eingeschult worden.
Viele Grüße
Angi

 
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