1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von 3wildehühner am 21.07.2008, 11:17 Uhr

Vielleicht weiß sie es, vielleicht auch nicht...

hallo!
ich habe den eindruck, dass die schreiberin hier etwas vergleicht, was nicht zu vergleichen ist:

Ausbildungsordnung Grundschule NRW:

§9 Leistungsbewertung (AO-GS)

1. Der Schüler wird auf die Bewertung erbrachter Leistungen allmählich vorbereitet.

2. In Klassen 1 u. 2:
· Keine Notenstufen
· Nicht nur Ergebnisse, sondern Anstrengungen und Lernfortschritte werden bewertet
(individuelle Bewertungsnorm)
· Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind kurze schriftliche Übungen zulässig



da die schriftlichen beurteilungen nicht die kinder miteinander
vergleichen, sondern die individuellen fortschritte beurteilen, ist es durchaus legitim, dass die lehrerin so unterschiedlich formuliert. und, wie schon die vorschreiberinnen schrieben: wie kann man beurteilen, wie andere kinder im unterricht sind, wenn man sie lediglich aus der hortbetreuung kennt, wo sie müde nach einem schultag ankommen
lg
ute

 
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