1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Petra Sch. am 23.03.2005, 13:33 Uhr

Verletzung der Aufsichtspflicht

In einer aktuellen Broschüre der Stadt München in Zusammenarbeit mit der Polizei über "Kinder im Verkehr" steht, dass Kindergarten-Kinder nicht alleine vom und in den Kindergarten gehen dürfen, sondern nur in Begleitung, sonst ist dies eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Ausserdem müssen die Begleitpersonen älter als 12 Jahre alt sein.

Gruß, Petra.

 
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