1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von perelin18 am 26.02.2011, 19:52 Uhr

Verbot nicht rechtens

Das ist menschenverachtend + demütigend. Hoffentlich hat sich die Dame wenigstens entschuldigt?

Verbot von Toilettengang = Verstoß gg Art 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot von Folter und unangemessener Behandlung)
auch Verstoß gg Art 1 + 2 des Grundgesetzes

* Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB
* Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB
* Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB
* Nötigung gemäß § 240 I StGB
* Beleidigung gemäß § 185 StGB

Quelle unter anderem: http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html

Also sorry, sowas lernt man noch während der Grundausbildung zum Lehrer, daß das nicht geht ...

 
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