Geschrieben von wichtus am 08.10.2013, 12:12 Uhr |
Schwimmbadbesuch-Spaßbad
Hallo,
bei unseren Sohn (6Jahre) steht mit dem Hort (50 Kinder- 2 Erzieher) in den Herbstferien ein Besuch im Spaßbad an. Er hat zwar schon das Seepferdchen aber so richtig lange kann er noch nicht schwimmen, da fehlt Ihn einfach die Kraft. Jetzt weiß ich nicht ob ich Ihn mitgehen lasse, da er dort nicht stehen kann und es dort auch so ein Wellenbad gibt. Habe einfach nur Angst um Ihn. Die Erzieher sagen zwar, dass z.B. beim Wellenbad die erste Klasse vorn ist, aber er ist so schnell und kann dann außer Augenweite sein. Wie sind eure Erfahrungen mit Schwimmbad besuchen? VG
Re: Schwimmbadbesuch-Spaßbad
Antwort von Caot am 08.10.2013, 12:30 Uhr
Ich bin mir nicht sicher, was ich Dir raten soll. Tendenziell würde ich mein Kind unter den Bedingungen nicht hinschicken. Ich finde 50 Kinder und 2 Betreuer zu wenig!
Re: Schwimmbadbesuch-Spaßbad
Antwort von Pamo am 08.10.2013, 12:31 Uhr
Ich würde ihn als Kaumschwimmer nicht mitgehen lassen.
Wie stellen die sich denn die Erfüllung der Aufsichtspflicht bei so einer großen Gruppe überhaupt vor?
Mein Kind ging als völlige Nichtschwimmerin mit einer großen Gruppe in ein Spaßbad, dort war aber ausschließlich ein Nichtschwimmerbecken für alle - der Organisator ging da kein Risiko ein.
Re: Schwimmbadbesuch-Spaßbad
Antwort von Cullen am 08.10.2013, 12:33 Uhr
Das wäre mir auch zu heikel.
Zu wenige Erzieher, zu viele Kinder, da kann schnell Chaos ausbrechen und ungeübten Schwimmern geht schnell beim Toben im Wasser die Puste aus, das kann gefährlich werden.
50 Kinder und nur zwei Erzieher?
Antwort von Steffi528 am 08.10.2013, 14:18 Uhr
wo geht denn das?
Bei diesem Betreungsschlüssel würde ich selbst meine Große, fast 9 Jahre, Silberabzeichen, nicht mitlassen.
Re: 50 Kinder und nur zwei Erzieher?
Antwort von Holzkohle am 08.10.2013, 14:53 Uhr
ich würde meinen Sohn, 10 Jahre, guter Schwimmer, unter diesen Voraussetzungen nicht mitlassen! 2 Erzieher auf FÜNFZIG Kinder! Dass die Idee überhaupt "durchging"...
Re: Schwimmbadbesuch-Spaßbad
Antwort von golfer am 08.10.2013, 15:12 Uhr
sind die irre......solche Aktivitäten sollten doch den Eltern vorbehalten sein......bist dir sicher das die gruppe nciht auf etwas 10 Kinder schmelzen wird...ach ja die Betreuer ahben einen Rettungsschwimmer und eine ertklassige 1. Hiulfe Ausbildung nehm ich doch an.....
Unsere OGS
Antwort von Kalleleo am 08.10.2013, 17:00 Uhr
würde mit absoluter Sicherheit einen derartigen Ausflug mit so geringer Betreuerzahl nicht anbieten.
Unsere Erzieher verfügen alle über einen Übungsleiterschein/Rettungsschwimmer.
Dennoch ist es nicht zu verantworten mit zei Erziehern 50 Kinder in einem Schwimmbad zu betreuen,nicht einmal wenn alle Kinder das Goldabzeichen besitzen.
Re: Schwimmbadbesuch-Spaßbad NEIN!
Antwort von anouschka78 am 08.10.2013, 19:40 Uhr
o.T.
A.
nein
Antwort von anna1979 am 08.10.2013, 21:13 Uhr
Bei uns wird in den Sommerferien in ein kleines Freibad gegangen, ca 25 Kinder auf 2 Erzieher, aber da ist auch alles übersichtlich und Nichtschwimmerbereich klar ausgezeichnet. Meiner würde da als Nichtschwimmer aber freiwillig zu Hause bleiben, da es ihm peinlich ist, nicht schwimmen zu können, aber er tut sich sehr schwer damit. Ist nicht sein Ding.
An Deiner Stelle würde ich klar ablehnen. Bei uns geht kein Grundschulhort in ein Spassbad....dann auch noch in den Ferien wo eh alles voll ist. Geht gar nicht.
Re: Schwimmbadbesuch-Spaßbad NEIN!
Antwort von Annika06 am 08.10.2013, 22:19 Uhr
ist es denn sicher dass nur die 2 Erzieher mit in das Spaßbad fahren oder gehst du davon aus?
ich kenne es z.B. so, dass zu solchen großen Ausflügen bei denen die eigenen Betreuungskräfte nicht ausreichen auch Elternteile mitgenommen werden...
also wenn nur diese 2 Betreuer mitfahren dann auch von mir ein ganz klares NEIN...selbst wenn meine Tochter super schwimmen könnte...da braucht bloß mal ein Mitschüler nicht aufhören mit dem spaßigen untertauchen und die Betreuerin grad anderweitig beschäftigt sein...
war z.B. auch in unsrem Kiga so...sind die Vorschüler mit dem Zug weggefahren sind 3-4 zusätzliche Erwachsene (meist Eltern des Elternbeirats ) mitgefahren
Re: Schwimmbadbesuch-Spaßbad
Antwort von juhu13 am 09.10.2013, 9:33 Uhr
Also mein Sohn ist schon im Kindergarten mit der Gruppe Schwimmen und Schi fahren gegangen.
Die passen schon auf und haben hohe Auflagen, dass sie überhaupt mit Kindern schwimmen gehen dürfen.
Frag einfach mal nach - wahrscheinlich gehen neben den 2 Erzieherinnen noch andere Aufsichtspersonen mit - sonst könnte ich mir das mit 50 Kindern auch nicht vorstellen.
Grob Fahrlässig!!!
Antwort von sweetberry33 am 09.10.2013, 13:12 Uhr
Ich muss sagen, ich bin ENTSETZT über das, was dort Stattfinden soll!!
Zur Erklärung: Seit meinem 5 Lebensjahr bin ich in einem Schwimmverein, mein Studium hab ich mir u.a. mit Schwimmstunden finanziert, in einem öffentlichen Bad!
NIEMALS habe ich mehr wie 8!!!!!! Kinder in einer Gruppe betreut!
Ebenfalls will ich erwähnen, dass während der Schwimmstunden das Bad für die Öffentlichkeit GESPERRT war!!!
Auch die Tatsache, das wir über ein Hallenbad mit 1 Becken reden möchte ich erwähnen!!
Klare Einhaltung von Regeln sind ebenso UNERLÄSSLICH- wie kontrollieren in einem Spassbad 50 Kinder, 2 Betreuer??
Was dort in der Ferienbetreuung stattfinden soll ist LEBENSGEFÄHRLICH!!
Ungeübte Schwimmer, Lage, sowie die Anzahl der Betreuungspersonen fordern die Katastrophe nahezu heraus!
1. Lass dein Kind AUF KEINEN FALL mitgehen!!
2. Sag den Herrschaften KLAR was das ist: Russisch Roulette,
ich würde da glattwegs an die Chefs gehen und die mal Fragen, was denen in den Kopf kommt?!
Lg Beerenfee
kann mir nicht vorstellen,
Antwort von biggi71 am 10.10.2013, 18:38 Uhr
dass das zulässig ist!
wir haben einen schwimmbadschlüssel von 5 zu eins bis 7 zu eins.
es müssen aber mindestens 3 erzieherinnen anwesend sein - mind. eine davon mit rettungsschwimmer!
niemals würde ich mein kind (silber) dort mitschicken -
egal wie gut sie schwimmt.
verletzt sich ein kind, steht eine person mit 50 kindern dort alleine???
lg
Re: kann mir nicht vorstellen,
Antwort von Vanessa1704 am 13.10.2013, 20:05 Uhr
Bist du sicher , daß es 50 Kinder und 2!!! Betreuer sind? Das ist rechtlich gar nicht zulässig( selber Erzieherin).Die beiden bewegen sich da auf ziemlichen Glatteis.Ein nicht gut schwimmendes Kind würde ich da nicht mitschicken.
Re: Grob Fahrlässig!!!
Antwort von Geisterfinger am 15.10.2013, 11:26 Uhr
Ich kenne das so, dass große Gruppen im Schwimmbad angemeldet werden und dann ein extra-Bademeister bereit steht.
Dennoch ist die Gruppe ganz schön groß.