Geschrieben von Ebba am 03.02.2009, 20:52 Uhr |
Schulpflicht/unterschiedliche Stichtage/ Umzug von Bundesland zu Bundesland
Ich habe vor kurzem irgendwo gelesen, dass man in BaWue auch zum Halbjahr einschulen kann (muss?). Allerdings kann ich Dir nicht sagen, ob das so stimmt. Am einfachsten wäre, Du rufst beim Schulamt eures zukuenftigen Wohnortes oder der zukuenftigen Schule an u. erkundigst Dich.
Liebe Grueße
Ebba
- Schulpflicht/unterschiedliche Stichtage/ Umzug von Bundesland zu Bundesland - rotgrün 03.02.09, 11:48
- Re: Schulpflicht/unterschiedliche Stichtage/ Umzug von Bundesland zu Bundesland - dhana 03.02.09, 13:31
- Re: Schulpflicht/unterschiedliche Stichtage/ Umzug von Bundesland zu Bundesland - Ebba 03.02.09, 20:52
- Re: Schulpflicht/unterschiedliche Stichtage/ Umzug von Bundesland zu Bundesland - BM 123 04.02.09, 9:16
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