Geschrieben von Nase am 17.11.2012, 9:12 Uhr |
Schulbetreuung
Ich würde nochmal hingehen, die Dringlichkeit deutlich machen, und dazu sagen, dass ihr dann Erstklässler seid, und Du ein Jahr vorher diesen Bedarf angemeldet hast.
Einen Anspruch auf Betreuung habt ihr natürlich nicht. Aber bei uns war das ähnlich. Wir haben mit Schulanmeldung einen Hortplatz angemeldet. Ich habe x mal vorher angerufen und bei unterschiedlichen Stellen nachgefragt, ob das reicht, und ob man das früher machen muß. Es hieß immer, nein alles ok, erst bei Schulanmeldung. Und dann haben wir gebangt von Februar bis 10 Tage vor Schulbeginng, ob wir überhaupt einen Hortplatz bekommen. Ich hab dann aber auch massiv Druck gemacht, und zack, dann wars auf einmal kein Problem mehr. Ansonsten wende Dich in Deiner Stadt an den Träger der Schulbetreuung, Amt für Schule, Jugend und Sport oder ähnliches und erkläre Dein Problem. Mach das alles möglichst schnell und schriftlich, aber auch persönlich. Da muß man einfach zeigen, dass man wirklich eine Betreuung braucht.
Das ist tatsächlich etwas frech, jetzt schon zu sagen, dass es im November nächstes Jahr keine Plätze mehr gibt.
Eigentlich müßten sie ja theoretisch für jedes Kind eine Betreuung bereitstellen können.. Es nutzen ja nie alle Kinder.
- Schulbetreuung - Seebär 17.11.12, 7:56
- Re: Schulbetreuung - HeidiundPeter2 17.11.12, 9:07
- Re: Schulbetreuung - Nase 17.11.12, 9:12
- Re: Schulbetreuung - Jule9B 17.11.12, 10:25
- Re: Schulbetreuung - alemana_mex 17.11.12, 18:40
- Re: Schulbetreuung - gasti75 18.11.12, 19:46
- Re: Schulbetreuung - thueringerin73 19.11.12, 14:37
- Re: Schulbetreuung - Löwenmama12 20.11.12, 18:44
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