1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Mariakat am 15.03.2005, 21:32 Uhr

Rechtsanspruch ev. Grundschule

Handelt es sich bei den ev. Schulen, um Privatschulen? Dann habt ihr mit Sicherheit keinen Rechtsanspruch. Bei den städtischen Schulen kannst du aber sicher noch Einspruch erheben und alles probieren. Viel Glück!
Mariakat

 
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