Geschrieben von Mariakat am 15.03.2005, 21:32 Uhr |
Rechtsanspruch ev. Grundschule
Handelt es sich bei den ev. Schulen, um Privatschulen? Dann habt ihr mit Sicherheit keinen Rechtsanspruch. Bei den städtischen Schulen kannst du aber sicher noch Einspruch erheben und alles probieren. Viel Glück!
Mariakat
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Rechtsanspruch ev. Grundschule - Clecke 15.03.05, 14:06
- Re: Nein, leider kein Rechtsanspruch! - Astrid 15.03.05, 14:16
- Re: Rechtsanspruch ev. Grundschule - Mariakat 15.03.05, 21:32
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Huhuuu, wann kommt denn das neue Forum für ältere Schulkinder???LG Iris
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