1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von mailins am 23.06.2009, 20:36 Uhr

Okay, hier heisst es ganz genau SKG

Schulkindergarten. Der ist der Grundschule angeschlossen und für die Muss-Kinder. Meine Tochter hat auch dort ganz normale Schulzeiten und es besteht Schulpflicht.

Auszug: Zum Schulkindergarten:

* Der Schulkindergarten ist Teil der Grundschule und hat die Aufgabe, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Schulfähigkeit zu führen.
* Noch nicht schulpflichtige Kinder können nicht in den Schulkindergarten aufgenommen werden.
* Schulpflichtige Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, können gemäß §4 Abs.2 SchpflG auf Antrag der Schulleiterin oder des Schulleiters durch das Schulamt zum Besuch des Schulkindergartens verpflichtet werden.
* Kann das Kind in zumutbarer Entfernung nicht in einen Schulkindergarten aufgenommen werden, so ist es im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zum Besuch des Unterrichts der Klasse 1 der Grundschule zuzulassen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten angemessen zu fördern.

 
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