Geschrieben von Mariakat am 20.01.2004, 9:37 Uhr |
Notendurchschnitt/Rechtschreibung
Also, soweit ich weiß, gibt es (zumindest hier in Bayern) keinen Grund einen Test zu wiederholen, weil er sehr schlecht ausgefallen ist. Ich habe das noch nie erlebt. Vielleicht gibt es aber Ausnahmen...
Mit der Rechtschreibung ist es wohl abhänging von Schulart und Klassenstufe. Da ist es definitiv ein Unterschied, ob es sich um ein 3. Klässler in der Grundschule handelt, der Rechtschreibfehler beim Antwortsatz in der Musikprobe gemacht hat oder einem Abiturienten, der Rechtschreibfehler in der Franzöischklausur gemacht hat. Ich denke auch, dass es Unterschiede gibt zwischen den Ansprüchen einer Hauptschule und eines Gymnasiums.
Aber...auch ich lasse mich gerne belehren, wenn es anders ist.
Gruss Mariakat
- Notendurchschnitt/Rechtschreibung - angi3 19.01.04, 17:10
- Soweit ich weiß, gibt es da keine gesetzlichen und damit einklagbaren Regelungen. (lasse mich aber gerne eines Bessseren belehren) - KH 19.01.04, 18:56
- Re: Notendurchschnitt/Rechtschreibung - Mariakat 20.01.04, 9:37
- Re: Notendurchschnitt/Rechtschreibung - bine* 20.01.04, 15:38
Schulgängerregelung Kann/ Muß in Bayern - wer weiß da bescheid?
Weissjemand, ob auch in S-H das Schulgesetzt geändert werden soll
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