1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von binesonnenschein am 14.09.2012, 13:55 Uhr

Nochmal

Was hat Religionsfreiheit mit Busticket zu tun???

Natürlich hingt mein Schuluniformvergleich, aber damit wollte ich sagen, dass du nur einen Anspruch auf das Busticket hast, wenn die nächstgelegene Schule > 2 km weg liegt. Wenn dich die Schule ablehnt (weil zu viele Kinder) und du deshalb auf eine weiter entfernte MUSST, okay, dann wird das mit dem Busticket quasi als Ausgleich funktionieren. Wählst du aber freiwillig eine andere Schule (egal aus welchem Grund), dann hast du keine Anspruch auf das Busticket mehr.

Wieso glaubst du, dass man ein Anrecht auf Sozialleistungen hat? Man muss immer die Bedingungen erfüllen, Punkt.

Aber natürlich bleibt es der AP unbenommen ihr Glück zu versuchen und an die Kreis- oder Landesverwaltung zu schreiben... Ich denke nur, dass sie eine Absage bekommen wird weil sie freiwillig die weiter entfernte Schule gewählt hat.

 
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