Geschrieben von solelo am 31.08.2005, 0:02 Uhr |
noch ein Tipp
in Rheinland-Pfalz zumindest kann man hospitieren, d.h. die Eltern haben ein Recht darauf, an einem Tag (vielleicht mehreren) dem Unterricht beizuwohnen. Je nach Planung könntest du erst Mal "abchecken" wie der Schultag so abläuft, dann mit der Lehrerin reden, oder zu erst mit den anderen Eltern, dann mit der Lehrerin, auch mit deiner TOchter, ob siewohl das Gefühl hatte, dass sich die Lehrerin anders verhalten hat, als man ihr zugeguckt hat. Oder ganz offensiv: mehrere Eltern tun sich zusammen und gehen abwechselnd hospitieren, so könnte man einen noch genaueren Überblick haben. Oder nach dem Gespräch mit der Lehrerin erst hospitieren, quasi als Kontrolle, oder davor und danach. Ist zwar sicher doof für die Lehrerin (und der Lehrerin, die hier gerade geantwortet hat, graust es sicher auch davor, aber irgendwie muss man doch handeln... die Möglichkeit zum Hospitieren gibt es sicher auch nicht umsonst!).
Gruß
solelo
- Frage - kathrin05 30.08.05, 20:44
- Re: Frage - KaJaJa 30.08.05, 21:00
- Re: Frage - Lucy7 30.08.05, 22:39
- noch ein Tipp - solelo 31.08.05, 0:02
- Re: Frage - Lucy7 30.08.05, 22:39
- Re: Frage - KaJaJa 30.08.05, 21:00
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