1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Astrid am 19.11.2011, 16:15 Uhr

Nein...

Hallo,

nein, dagegen kann man nicht "angehen", egal wie man das findet. Hierzulande hat der Staat den Bildungsauftrag, nicht die Eltern. Und der Staat nimmt diesen Auftrag auf die Weise wahr, die die Landes-Kulturminister bzw. Schulminister am besten finden. Eltern haben in diesen Dingen KEIN demokratisches Mitspracherecht und können auch kein Veto einlegen.

Mach' Dir aber wegen der gemeinsamen Eingangsstufe keine Sorgen. Ich habe sie bei meiner Tochter schon hinter mir, mein Sohn steckt mittendrin. Ich kann nur sagen: Der gemeinsame Unterricht hat meiner Tochter nicht geschadet, allerdings sehe ich auch keinen besonderen Nutzen darin. Ich fand es unterm Strich also weder toll noch schlecht.

Weil die Lehrerin meiner Tochter die Bedenken der Eltern kannte und ernst nahm, hatte sie uns Eltern die Lernziele der ersten und zweiten Klasse kopiert und ausgehändigt. Wir konnten also immer nachschauen, ob unser Kind die vorgegebenen Lernziele im jeweiligen Schuljahr auch erreicht hat. Das fand ich gut und fair. Und zu unserer Beruhigung konnten wir auch sehen, dass die Lernziele alle erreicht wurden - trotz gemeinsamen Unterrichts mit älteren bzw. jüngeren Kindern.

LG

 
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