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Geschrieben von Chaosmanagerin am 25.08.2004, 11:31 Uhr

Lernmittelgutschein......

Hallo,

hätte mal eine Frage und zwar:
Eine Bekannte von mir wartet immer noch auf ihren Lernmittelgutschein. Dieser wurde noch nicht mal weggeschickt, weil die Sachbearbeiterin noch im Urlaub ist.
Kommenden Montag beginnt aber schon die Schule und sie müßte bis spätestens Ende dieser Woche die Bücher abholen. Die Buchhandlung möchte aber einen später eingereichten Gutschein nicht einlösen, obwohl die Behörde sagt das ginge.
Habt ihr vielleicht schonmal Erfahrung gemacht mit sowas und was kann sie da tun?

Danke und LG Tine

 
9 Antworten:

Das Wort hab ich noch nie gehört!

Antwort von Trini am 25.08.2004, 11:46 Uhr

In der 1. Klasse ganb es die Bücher zum reinschreiben von der Schule (kostenlos), die Fibel als Leihexemplar. Gegen Ende des 1. Jahres wurde ein Übungsheft für die Schreibschrift als Klassensatz gekauft - bezahlt aus der Klassenkasse.
Jetzt (2. Klasse) haben sie alle Bücher (HSU, Mathe, Deutsch) geliehen.

Kann Dir da also nicht helfen.

Trini

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Re: Das Wort hab ich noch nie gehört!

Antwort von Chaosmanagerin am 25.08.2004, 11:54 Uhr

Es gibt doch diese "Gutscheine" für die Schulbücher für Familien, die unter einem bestimmten Satz liegen und mehrere Kinder haben. Wird vom Amt gewährt. Ich weiss jetzt auch nicht wie sich das anders nennt.

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Aber, hier gibt es die Bücher doch eh "umsonst"...

Antwort von Trini am 25.08.2004, 12:07 Uhr

d.h. aber in der Regel geliehen.

Oder gibt es die Gutscheine für Hefte und Stifte und den ganzen teuren Kram??

Trini

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Re: Aber, hier gibt es die Bücher doch eh

Antwort von Chaosmanagerin am 25.08.2004, 12:19 Uhr

Hier gibt es nix umsonst oder geliehen, daher bekommen Geringverdiener diese Gutscheine, aber nur für die Bücher

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Bei uns gibt es die Bücher auch nicht a lle umsonst..

Antwort von RenateK am 25.08.2004, 12:25 Uhr

wir haben 18 Euro an die Schule bezahlt, Elternbeitrag zu den Schulbüchern (NRW).
Gruß, Renate

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Re: Lernmittelgutschein......

Antwort von henne01 am 25.08.2004, 12:30 Uhr

Bei uns in Niedersachsen ist der Lernmittelgutschein abgeschafft. Man kann Bücher bei der Schule leihen. Aber nicht alle.Das leihen kostet auch.Umsonst gibt es bei uns gar nichts.

Gruß Anke

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Re: Lernmittelgutschein......

Antwort von Chaosmanagerin am 25.08.2004, 12:34 Uhr

Wir sind aus RLP.
Aber meine Bekannte hat halt das Problem, dass die Buchhandlung ihn nicht nachträglich einlösen will(sie hat den Gutschein ja noch nicht)und müßte die Bücher (etwas um die EUR 120,--) selber zahlen, wenn die Buchhandlung den Gutschein nicht nachträglich verrechnen will.
Ich weiß ja auch nicht was man da machen kann, deshalb dachte ich jemand kennt sich hier vielleicht damit aus.

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Re: Lernmittelgutschein......

Antwort von sumse am 26.08.2004, 15:02 Uhr

Ich komme auch aus RLP, Chaosmanagerin hat Recht, in RLP werden die Bücher nicht von der Schule gestellt. Bedürftige Familien, bzw. die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegenden, erhalten (gestaffelt) Lernmittelgutscheine, d.h. eine finanzielle Bezuschussung.

So: ich schlage vor, deine Bekannte spricht persönlich bei der Kreis-/Stadtverwaltung vor, es wird doch eine Urlaubsvertretung geben. Wenn alles schon berechnet ist, ist das sicher kein Problem. Immerhin beginnt am Montag die Schule. Und sie soll ganz deutlich machen, dass die Buchhandlung den Gutschein nicht nachträglich annehmen will.
Ich habe das noch nie gehört, dass es diese Schwierigkeiten gib, hat sie den Antrag denn nicht rechtzeitig abgegeben? Es ist ja wirklich nun schon reichlich knapp...

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Re: Lernmittelgutschein......

Antwort von Chaosmanagerin am 26.08.2004, 15:34 Uhr

Hey,
danke für die Antwort :-))
Sie hat den Antrag glaube ich Mai/Juni abgegeben. Durch Nachfragen seitens der Behörde hat sich alles etwas verzögert.
Der vertretende Sachbearbeiter sagte ihr, dass er zuständig fürs rausschicken ist, aber erst wenn die Kollegin es vorher bearbeitet hat...
So ein Blödsinn.
Naja, ich hab ihr jetzt mit dem Geld ausgeholfen, weil ja anscheinend anders keine schnelle Lösung zu finden ist. Sie muß aber zusehen, dass sie sich das wieder holt, d.h.auf dem Amt anrufen und Dampf machen, denn heute hab ich gehört, dass die Buchhandlung den Gutschein auch rückwirkend verrechnen muß !

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