von mellomania am 14.12.2016, 21:11 Uhr |
Lernbehinderung.
habt ihr einen antrag auf überprüfung des sonderpädagogischen förderbedarfs über diese grundschule gestellt? bzw. habt ihr schon einen feststellungsbescheid? wenn ja, könnt ihr inklusion bei einer grundschule beantragen. es kann aber sein, dass es an eurer zuständigen die inklusion nicht gibt, sondern an einer anderen. kinder lernen alle unterschiedlich. bei manchen funktioniert die inklusion, bei manchen wird eine umschulung in die förderschule gemacht. der bescheid gilt dann eh nur bis ende 4. klasse und dann wird neu überprüft. man kann nicht pauschal sagen, wie kinder lernen. das müsst ihr den fachkräften überlassen, die haben dann runde tische mit euch und teilen euch fortschritte mit. da könnt ihr dann ersehen, ob die fortschritte so gut sind, dass das kind in der inklusion bleiben kann oder auf die förderschule gehen sollte, damit das lernziel erreicht werden kann
- Lernbehinderung. - MartiSmarti 12.12.16, 22:45
- Re: Lernbehinderung. - mellomania 14.12.16, 21:11
- Re: Lernbehinderung. - MartiSmarti 14.12.16, 21:44
- Re: Lernbehinderung - ein künstliches Konstrukt für Nichtkönner - f.j.neffe 08.01.17, 0:07
- Re: Lernbehinderung - ein künstliches Konstrukt für Nichtkönner - MartiSmarti 09.01.17, 10:55
- Re: Lernbehinderung. - mellomania 14.12.16, 21:11
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