1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Misöne am 15.06.2009, 9:01 Uhr

Leiterin der Einrichtung

Hallo,

...na das ist ja wohl der absolute "Oberhammer", in welchem Jahrhundert lebt die denn. Das ist ja Verletzung der Aufsichtspflicht. Sie ist die Person mit der Aufsichtspflicht. Würde mich mit den anderen betroffenen Eltern zusammen setzen und sie auf jedenfall wegen Verletzung der Aufsichtspflicht anzeigen, bevor sowas nochmal vorkommt. Gerade wenn Sie die Leiterin der Schule ist, das sind Kinder und keine Tiere die man einsperren kann. Anzeige auf jeden Fall!!!
Viel Glück und schreib doch mal wie es ausgeht. Alles Gute

 
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