1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Ebba am 08.02.2008, 13:58 Uhr

Klasse freiwillig wiederholen

Hallöchen,

ich kann nicht mehr tun als Gesezte/VO zitieren und von Erfahrungen berichten und die sind so, wie beschrieben.

Im übrigen ist die Gymnasialempfehlung ist in NRW nicht notenabhängig sondern beruht auf:
§ 11 IV SchulG NRW:
4) Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf
der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähig-
keiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung
für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet er-
scheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere
Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem ge-
nannten Zusatz benannt. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die
Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Se-
kundarstufe I, soweit nicht nach einer pädagogischen Prognose zu diesem
Zeitpunkt dessen Eignung für die gewählte Schulform offensichtlich ausge-
schlossen ist. Das in der Verantwortung der beteiligten Schulen und der
Schulaufsicht liegende Übergangsverfahren wird in der Ausbildungsord-
nung geregelt. Die abschließende Entscheidung über eine offensichtliche
Nichteignung trifft das Schulamt auf der Grundlage eines Prognoseunter-
richts.

§ 8 III der im Vorposting genannten VO:
(3) Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG ist
Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin wird die Schulform Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die
Gesamtschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine
weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem
genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die
Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als
Versetzungskonferenz.

Mal abgesehen davon werde ich immer begründen können, dass mein Kind zumindest in dem ein oder anderen Unterrichtsfach nicht mehr mitkommt (bei dem einen der bekannten Kindern war's eine drei in Mathe). Natürlich ist man auch etwas auf den Good will der Versetzungskonferenz/des Schulleiters angewiesen, aber die Möglichkeit oder Unmöglichkeit des Besuchs eines Gymnasiums wegen Defiziten in einem einzigen Fach sollte schon ein starkes Argument sein. Übrigens handelte es sich bei beiden Kindern um vorzeitig eingeschulte Kinder so dass sie ohnehin noch relativ jung waren.

Liebe Grüße
Ebba

 
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