1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Ebba am 08.02.2008, 13:36 Uhr

Klasse freiwillig wiederholen

§ 7 V der Verordnung über den Bildungsgang in Der Grundschule (NRW) bestimmt:
(5) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf
des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase, von der
Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen
Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die
Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine
Versetzung nicht erneut ausgesprochen.

Ein freiwilliges Wiederholen der 3. Kl. ist demnach auf Antrag der Eltern möglich und mir sind allein in der Kl. unserer Tochter zwei Fälle bekannt, in denen die Eltern ihr Kind haben zurücktreten lassen, weil absehbar war, dass es die Gymnasialempfehlung nicht bekommen würde. Ich hatte auch nicht den Eindruck, dass das mit größeren Schwierigkeiten verbunden war.

Liebe Grüße
Ebba

 
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