1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Henni am 27.09.2006, 13:54 Uhr

Klar gibts den!!

Hallo

also "blau" ist der brief schon lange cniht mehr..aber bei großen vergehen z.B. gegen die schulordnung ist di schule verpflichtet, die Eltern schriftlich in Kenntnis zu setzen. Acuh wenn die versetzung gefährdet ist und z.B. die Eltern sihc aber nie in der schule blicken lassne..dann geths eben schrifltloch nach Hause per einschreiben.

Ich bin hauptschulleherin da gibts das schon noch oft...bei unseren grundschülern weniger aber dennoch: ja, gibts leider!


LG HEnni

 
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