Geschrieben von marie74 am 20.12.2010, 23:13 Uhr |
Kennt sich jemand aus: Schulkonferenzbeschlüsse "geheim"?
Hallo,
ich habe folgende Fragen (NRW):
Sind die Ergebnisse und Beschlüsse einer Schulkonferenz "geheim", insofern sie NICHT einzelne Personen betreffen (wie z.B. Ausschluss eines Schülers vom Unterricht o.ä.) SONDERN die gesamte Schule/allgemeine "Schulangelegenheiten"?
Haben Schulpflegschaftsvorsitzende, die nicht Mitglieder der Schulkonferenz sind, ein Recht darauf, die Protokolle der Schulkonferenz zu lesen?
Haben Eltern ein Recht darauf, Beschlüsse der Schulkonferenz, die die gesamte Schule betreffen, zu erfahren?
Würde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen kann.
LG
Marie
Re: Kein Informationsanspruch...
Antwort von Bonnie am 21.12.2010, 11:57 Uhr
Hallo,
vielleicht antwortet ja auch noch eine Lehrerin, die hier im Forum unterwegs ist und sich genauer auskennt.
Ich persönlich glaube, dass die Schulpflegschaft keinen Rechtsanspruch darauf hat zu erfahren, was in der Schulkonferenz besprochen wurde. Sie dient zwar als Vermittler zwischen Schule und Elternschaft, aber sie hat nicht automatisch einen Informationsanspruch oder das Recht, Konferenzprotokolle einzusehen. Der Grund ist, dass Schule in Deutschland keine demokratische Angelegenheit ist, und auch nicht so gedacht ist. Den Lehrauftrag nimmt der Staat allein wahr, und er entscheidet z. B. auch allein über die Unterrichtsinhalte, über Personalfragen und über Schulangelegenheiten. Eltern haben das Recht, hierzu ihre Meinung zu äußern (sofern sie davon erfahren), sie haben aber kein Mitentscheidungsrecht.
So hat es die (sehr nette und gute) Rektorin unserer Grundschule einmal erklärt, als Eltern eine ähnliche Frage gestellt haben wie Du.
LG
Re: Kennt sich jemand aus: Schulkonferenzbeschlüsse "geheim"?
Antwort von Suschi am 21.12.2010, 16:46 Uhr
Ob jetzt das Protokoll zur Verfügung gestellt werden soll, weiß ich nicht. Aber die Informationen aus der Schulkonferenz sollen an die Eltern, durch Schulpflegschaft, weiter geben werden.
Wir hatten hier letztens QA und da wurde es auch angesprochen, wie denn diese Inhalte an die Eltern weiter gegeben werden.
Nicht alles muss den Eltern weiter gegeben werden. Aber solche Sachen wie Änderungen am Zeugnis, Änderungen am Förderprogramm...sollten schon zur Information bereit gestellt werden,.
Re: Kennt sich jemand aus: Schulkonferenzbeschlüsse "geheim"?- Danke für die Infos! o.T.
Antwort von marie74 am 22.12.2010, 14:43 Uhr
Danke.
Mein Sohn hat gestern von sich aus 7 Seiten im Erstlesebuch gelesen....
Wie ist das bei euch verabredungen/eltern kennt ihr nicht
Warum so verschiedene "Lesemodelle"???
Wie viele Buchstaben sollen eure Kinder denn bis jetzt schon können??
Lesen lernen, oh Graus
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Schulwechsel im laufenden Schuljahr/zum Halbjahr in anderes BL
Förderschule