1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Lilipaula am 02.12.2014, 17:35 Uhr

Kein Versicherungsschutz!

Nee, das Mitführen eines ausgeschalteten Gerätes ist nicht verboten. Aber in jedem Fall gilt hier, dass die Schule nicht haftet, wenn es in der Schule kaputt geht, verloren geht, geklaut wird oder irgendwie missbraucht wird... Es wird sich auch kein Lehrer verantwortlich fühlen, darauf aufzupassen. Reines Privatvergnügen...

 
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