Geschrieben von Bonnie am 21.12.2010, 11:57 Uhr |
Kein Informationsanspruch...
Hallo,
vielleicht antwortet ja auch noch eine Lehrerin, die hier im Forum unterwegs ist und sich genauer auskennt.
Ich persönlich glaube, dass die Schulpflegschaft keinen Rechtsanspruch darauf hat zu erfahren, was in der Schulkonferenz besprochen wurde. Sie dient zwar als Vermittler zwischen Schule und Elternschaft, aber sie hat nicht automatisch einen Informationsanspruch oder das Recht, Konferenzprotokolle einzusehen. Der Grund ist, dass Schule in Deutschland keine demokratische Angelegenheit ist, und auch nicht so gedacht ist. Den Lehrauftrag nimmt der Staat allein wahr, und er entscheidet z. B. auch allein über die Unterrichtsinhalte, über Personalfragen und über Schulangelegenheiten. Eltern haben das Recht, hierzu ihre Meinung zu äußern (sofern sie davon erfahren), sie haben aber kein Mitentscheidungsrecht.
So hat es die (sehr nette und gute) Rektorin unserer Grundschule einmal erklärt, als Eltern eine ähnliche Frage gestellt haben wie Du.
LG
- Kennt sich jemand aus: Schulkonferenzbeschlüsse "geheim"? - marie74 20.12.10, 23:13
- Re: Kein Informationsanspruch... - Bonnie 21.12.10, 11:57
- Re: Kennt sich jemand aus: Schulkonferenzbeschlüsse "geheim"? - Suschi 21.12.10, 16:46
- Re: Kennt sich jemand aus: Schulkonferenzbeschlüsse "geheim"?- Danke für die Infos! o.T. - marie74 22.12.10, 14:43
Mein Sohn hat gestern von sich aus 7 Seiten im Erstlesebuch gelesen....
Wie ist das bei euch verabredungen/eltern kennt ihr nicht
Warum so verschiedene "Lesemodelle"???
Wie viele Buchstaben sollen eure Kinder denn bis jetzt schon können??
Lesen lernen, oh Graus
Hustenbonbons während des Unterrichts?
Ich bin die "Neue"...
Schulwechsel im laufenden Schuljahr/zum Halbjahr in anderes BL
Förderschule