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Geschrieben von Julie am 08.05.2009, 11:39 Uhr

immer langsam mit den jungen Pferden......

Hi,

ich kenne mich ein bisschen mit der Materie aus (NRW).

ERSTENS ist das Schulministerium ja schon mal drei Nummern zu hoch gegriffen.
Der korrekte Weg wäre Schulleitung, dann Schulaufsicht (Schulamt), dann ggf. Bezirksregierung, danach kommt erst das Ministerium.

Und so manche Schulleitung (auch so macher Schulrat) ist MÄCHTIG eingeschnappt, wenn sie übergangen werden.
Nicht gerade konstruktiv, wenn man für seine Kinder / seine Klasse was erreichen möchte.

Und ZWEITENS:
Krankheitsvertretungen werden über "Springer" oder über befristete Arbeitsverträge "geregelt", je nach finanziellen und personellen Möglichkeiten der Schule / des Schulamtsbezirkes.
Beide können vielleicht so lange bleiben, bis die Stammkraft wieder da ist.
Bei der Lehrkraft mit befristetem Vertrag lebt man darüber hinaus mit dem Risiko, dass sie verständlicherweise weg ist, sobald sie ein besseres (unbefristetes) Angebot bekommt - klaro, oder ?

Anspruch besteht "nur" auf ordnungsgemäßen Unterricht im Rahmen der für den jeweiligen Jahrgang geltenden Stundentafel.
Dafür dürfen auch (z. B. in Sport) mal mehrere Klassen zusammen unterrichtet werden.
Alles andere kommt darauf an, wie der Schulstundenplan / Einsatz der Lehrkräfte organisiert werden kann.
Und glaube mir, da hat jede Schulleitung ein Interesse an Kontuinuität in den Klassen (ist nämlich stressfreier für alle Beteiligten).


Also, nicht die Welle machen, sondern erst mal das Gespräch mit den unmittelbar Beteiligten suchen......

Gruß, Julie

 
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