1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Julie am 23.11.2010, 17:40 Uhr

ich erkenne das Problem nicht ?

Sag doch erst mal, welches Problem du hast und in welcher Funktion (bist du Klassenpflegschaftsvorsitzende oder deren Stellvertreterin ?) du ins Sekretariat gegangen bist, um Informationen einzuholen - und was du da genau wissen wolltest ????
Grundsätzlich unterliegen auch bei Lehrkräften die jeweiligen Erkrankungen der Schweigepflicht / dem Datenschutz und sind keine öffentliche Angelegenheit.
Und auch die Teilnahme an einer Fortbildung (warum eigentlich nicht mitten im Schuljahr ???) ist gutes Recht der Lehrkraft (und wird oft von ihr verlangt).
Wenn es so sein sollte, dass die Lehrkraft erkrankt oder schwanger ist und längerfristig ausfällt (vielleicht ist die Schule / Schulleitung auch noch nicht "umfassend informiert" oder hält sich - ganz frech - an den Datenschutz), muss die Vertretung geregelt werden. Das kann - je nach personeller Ausstattung der Schule - durch eigene Kräfte / Stundenüberhänge geregelt werden, über eine "mobile Reserve" (Feuerwehr, Vertretungsreserve, Vertretungspool - viele Namen für die gleiche Sache) oder über eine Ersatzeinstellung.
Aber das ist jetzt ja noch reine Spekulation.....
Nur, weil eine Lehrerin aus - deiner Meinung nach - fadenscheinigen Gründen ein paar Tage nicht in der Schule war, ist das noch lange kein Anlass für Panik.
An den paar Stunden Vertretungsunterricht bzw. ausgefallenen Stunden wird der Abiturschnitt deiner Kinder schon nicht scheitern ......

 
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