1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Babsorella am 10.01.2013, 12:31 Uhr

Hortplatz(sorry, aber lang)

In Hamburg muss man für den Kitagutschein eine Bestätigung vom Arbeitgeber/Anstellungsvertrag über die zu arbeitende Stundenzahl nachweisen. Da es so einen Vertrag bei mir als Selbständige nicht gibt, hat mir die Behörde gesagt, es reiche auch eine Bestätigung vom Steuerberater über den Arbeitsumfang. Ähnliches müsste nach meiner Einschätzung wohl auch für Freiberufler und in anderen Bundesländern gehen. Ich drücke Dir die Daumen für einen Hortplatz!

 
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