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Geschrieben von annemie30 am 14.06.2009, 15:46 Uhr

Horror

Hallo,
ich hab ein Riesenproblem, meine Tochter geht in die 1.Klasse.
Nachmittags besucht sie bis 13:30 den Hort.
Wie jedes Jahr wurde dort ein Programm für einen Familientag einstudiert.
Ein, meine ich, zu langes Programm: 2,5 Stunden!
Bei einer der vielen, vielen.... Proben war die 1. Klasse wohl nicht sehr leise.
Meine Tochter, wie auch einige andere betraf dies aber nicht.
Die Hortnerin war aber so genervt, dass sie die Kinder in einen dunklen Raum ohne Licht und ohne Fenster gesperrt hat!
Die Kinder hatten natürlich riesige Angst und begannen sehr zu weinen.
Die Hortnerin sagte noch: wenn ihr zur Aufführung nicht lieb seid, sperre ich euch wieder ein.
Wir Eltern waren natürlich sehr schockiert!!!!
Ich bin nun Elternsprecher und habe dadurch das Zepter in der Hand. Was soll ich tun? Welches ist der vorschriftsmäßige Weg?
Helft mir bitte!
Sabine

 
6 Antworten:

Re: Horror

Antwort von Flirrengel am 14.06.2009, 16:58 Uhr

So was kann und darf einfach nicht passieren...........wenn das wirklich so passiert ist, dann ist da mindestens ne Abmahnung, wenn nicht mehr fällig.

Erstmal würde ich Aussagen der Kinder, Ort, Datum, ect. schriftlich festhalten!
Evtl. auch (vorher) den Ort des Geschehens besichtigen.

Mit Hortnerin, Leitung ein Gespräch und evtl. den Träger (wenn Gespräch mit Leitung alleine nicht klappt) dazu holen.
Alle geführten Gespräche protokollieren! Könnte evtl. später wichtig sein!

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Re: Horror

Antwort von annemie30 am 14.06.2009, 17:51 Uhr

Hallo Flirrengel!
Diese Hortnerin war die Leiterin der Einrichtung!
Vielen Dank für die Tipps zur Dokumentation, daran hätte ich nicht gedacht.
LG,
Annemie30

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Leiterin der Einrichtung

Antwort von Carmar am 14.06.2009, 22:36 Uhr

ist sie doch hoffentlich bald nicht mehr!

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Re: Leiterin der Einrichtung

Antwort von Misöne am 15.06.2009, 9:01 Uhr

Hallo,

...na das ist ja wohl der absolute "Oberhammer", in welchem Jahrhundert lebt die denn. Das ist ja Verletzung der Aufsichtspflicht. Sie ist die Person mit der Aufsichtspflicht. Würde mich mit den anderen betroffenen Eltern zusammen setzen und sie auf jedenfall wegen Verletzung der Aufsichtspflicht anzeigen, bevor sowas nochmal vorkommt. Gerade wenn Sie die Leiterin der Schule ist, das sind Kinder und keine Tiere die man einsperren kann. Anzeige auf jeden Fall!!!
Viel Glück und schreib doch mal wie es ausgeht. Alles Gute

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Re: Horror

Antwort von IngeA am 15.06.2009, 10:15 Uhr

Hallo,

ich würde mit dem Träger der Einrichtung sprechen, das ist ja quasi der Vorgesetzte der Hortleiterin.

LG Inge

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Re: Horror

Antwort von perelin18 am 15.06.2009, 11:03 Uhr

Erst einmal offen Ansprechen, aber keinesfalls das Ruder aus der Hand geben - sowas wird gerne unter den Teppich gekehrt, aber die Frau gehört wirklich angezeigt, sowas gibt es doch gar nicht! Auf keinen Fall kuschen oder abspeisen lassen... und auch auf keinen Fall mehr die Kinder bei der Aufführung mitmachen lassen (es sei denn, sie wollen unbedingt), Totalbojkott. Und schön laut sein, die Zeitung würde sich zB auch über so etwas freuen - hier zurückhaltend und übervorsichtig zu sein wäre der falsche Weg.

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